In Freiburg wurde ein 33 Jahre alter Deutscher festgenommen, der an der Bluttat am Rand des Gewerbegebiets Haid beteiligt gewesen sein soll. (Symbolfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Wenige Details zur Tat bekannt. Es soll um Drogengeschäfte und Waffenschmuggel gegangen sein.

Freiburg - Im Fall des ermordeten 24-jährigen Freiburgers, der vor einem Monat auf einem Feldweg am Rand des Gewerbegebiets Haid aufgefunden wurde, hat die Polizei einen zweiten Fahndungserfolg erzielt.

Am frühen Freitagmorgen wurde demnach in Freiburg ein 33 Jahre alter Deutscher festgenommen, der an der Bluttat beteiligt gewesen sein soll. Der Mann sitzt seit Samstag in U-Haft. Vor einer Woche schon war den Ermittlern ein 39 Jahre alter Rechtsanwalt aus Freiburg ins Netz gegangen, der ebenfalls als mutmaßlicher Tatbeteiligter bei dem Mord gilt. Auch er sitzt seither im Gefängnis.

Nach wie vor geben Polizei und Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen wenige Details zu der Tat bekannt, bei der es um Drogengeschäfte, Waffenschmuggel und um Geldwäsche gegangen sein soll. So ist derzeit beispielsweise nicht bekannt, in welchem Umfang die beiden Inhaftierten an dem Mord beteiligt gewesen sein sollen, ob sie Angaben zu den Tatvorwürfen machen und ob die Polizei von möglichen weiteren Mittätern ausgeht. Die Ermittlungen seien aber "sehr umfangreich", so ein Polizeisprecher.

150 Spuren und Hinweise

Die 42-köpfige "SoKo Haid", die seit dem 18. Juli in dem Fall ermittelt, hat zuletzt mehr als 150 Spuren und Hinweise verfolgt. Der 24-jährige Tote war entdeckt worden, nachdem ein Zeuge in der Tatnacht die Polizei alarmiert hatte. Das Opfer soll durch zwei Kopfschüsse regelrecht hingerichtet worden sein. Zur Frage, ob einer der beiden Verdächtigen auch tatsächlich der Todesschütze in dem Fall ist, äußert sich die Polizei derzeit ebenfalls nicht.

In Freiburg kursiert dazu das Gerücht, dass der verhaftete Anwalt den Mordauftrag erteilt haben soll und der zweite Verdächtige die Tat ausgeführt haben könnte. Grund dafür soll ein Streit um eine sechsstellige Geldsumme gewesen sein. An derartigen Spekulationen wolle man sich aber nicht beteiligen, so die Ermittlungsbehörden.