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Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter eingeleitet. Neue Kommission soll Kinderschutz verbessern.

Freiburg - Die zuständigen Justiz- und Sozialbehörden im Staufener Missbrauchsfall haben gestern bei der Vorstellung eines gemeinsamen Berichts zu dem Fall eingeräumt, dass sie in dem betreffenden Kinderschutzverfahren nicht genug getan haben, um das heute zehn Jahre alte Opfer vor seinen Peinigern zu schützen.

Künftig gelte es unter anderem, den Austausch untereinander zu verbessern. Man habe hier und vor Gericht nicht alle Möglichkeiten genutzt, die man gehabt hätte. Räumte der Sozialdezernent im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Thorsten Culmsee, dazu ein. Parallel dazu hat die Freiburger Staatsanwaltschaft gestern bestätigt, dass gegen den für den Buben zuständigen Sozialarbeiter ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet ist. Sein Verteidiger sei derzeit aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, so Martina Wilke von der Freiburger Staatsanwaltschaft.

Bei den für den Fall zuständigen Richterinnen am Familiengericht Freiburg und am Oberlandesgericht Karlsruhe prüfe man derzeit zudem noch, ob Ermittlungen eingeleitet werden. unterdessen kündigte die Landesregierung an, eine Kommission zur Stärkung des Kinderschutzes einzusetzen, in der externe Experten mit Vertretern von fünf Ministerien zusammen nach möglichen Maßnahmen suchen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt zu verbessern.

Im Staufener Missbrauchsfall war ein mittlerweile zehn Jahre alter Junge vom Freund seiner Mutter mit deren Wissen und Beteiligung über mehrere Jahre hinweg wieder und wieder vergewaltigt worden. Das Kind wurde im Internet auch an andere Männer für Geld zum Missbrauch und zur Vergewaltigung vermittelt. Insgesamt wurden acht Personen verurteilt, bisher haben aber nur die Urteile gegen einen der Täter und die Mutter Rechtskraft erlangt. In den sechs anderen Verfahren wurde Revision eingelegt.