Hinter verschlossenen Türen wurde im Prozess um die Freiburger Gruppenvergewaltigung eine Rechtsmedizininerin angehört. Foto: Deckert

Rechtsmediziner finden bei 18-Jähriger innere und äußere Verletzungen. Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Freiburg - Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben Rechtsmediziner nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei Spuren von Gewalt gefunden.

Es seien bei der jungen Frau innere und äußere Verletzungen festgestellt worden, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg. Darunter seien mehrere Kratzspuren und Einblutungen an Ober- und Unterkörper. Diese deuteten darauf hin, dass die 18-Jährige festgehalten wurde.

Die Verletzungen passten plausibel zu den Schilderungen der Frau. Diese hatte angegeben, von mehreren Männern im Oktober vergangenen Jahres nachts in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt worden zu sein.

Angeklagt in dem Ende Juni begonnenen Strafprozess sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen Flüchtlinge, wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird zur Last gelegt, die 18-Jährige vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Einige ihrer Verteidiger geben an, die Frau habe Sex gewollt. Es habe sich um einvernehmliche sexuelle Kontakte ohne Gewalt gehandelt.

Zum Schutz der jungen Frau sagte die Rechtsmedizinerin, die die 18-Jährige nach der Tat untersucht hat, am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Auch die Polizei hatte nach Angaben eines Ermittlers bei der Frau Verletzungen festgestellt.

Der Prozess wird fortgesetzt.