Kindesmissbrauch: Freiburger Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Führungsetage des Landratsamtes ein.

Freiburg/Lenzkirch - Die juristische Aufarbeitung des Falles um den getöteten dreijährigen Buben Alessio aus Lenzkirch ist seit Mittwoch abgeschlossen: Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Führungsetage des Landratsamts des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald eingestellt. Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU), Sozialdezernentin Eva Münzer und weitere Führungskräfte der Sozialbehörde im Kreis werden nicht strafrechtlich für den Tod des Jungen belangt.

Alessio war im Januar 2015 von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. Die psychisch angeschlagene Mutter des Kindes, die in ihrer Jugend selbst schwer misshandelt und missbraucht wurde, war zur Tatzeit in der Psychiatrie. Der Stiefvater, der damals neben Alessio und dessen kleiner Schwester einen Hof mit 120 Rindern zu versorgen hatte und dabei nur punktuell behördliche Unterstützung erfuhr, wurde im vergangenen Herbst zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte den kleinen Jungen bereits vor dem Tötungsdelikt wiederholt schwer misshandelt.

Strafrechtlich ist nur der Stiefvater für den Tod des Kindes verantwortlich

Da jedoch unter anderem Alessios Mutter nicht gegen ihn aussagte, wurden entsprechende Ermittlungen Ende 2014 ergebnislos eingestellt. ein Verfahren gegen die Mutter – wegen einer möglichen Beteiligung an früheren Misshandlungen des Kindes – wurde nach Alessios Tod ebenfalls eingestellt.

Strafrechtlich war dennoch nicht nur der Stiefvater des Kindes für dessen Tod alleine verantwortlich: Ein Sachbearbeiter beim Jugendamt des Kreises wurde im Frühjahr 2016 zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Dem 45-jährigen Mann warfen die Ermittler vor, dass er sich nicht ausreichend auf dem heimischen Hof der Familie um Alessios Situation gekümmert hatte. Ein Anlass für weitere Ermittlungsverfahren gegen die Vorgesetzten des verurteilten Sozialarbeiters bestehe jedoch nicht, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit.

Landrätin Störr-Ritter und Sozialdezernentin Münzer waren nach Alessios Tod stark in die Kritik geraten. Vor allem gegen die Landrätin wurde der Vorwurf laut, sich zu früh festgelegt zu haben, dass in ihrer Behörde keine Fehler gemacht worden seien. Später wurde diese Sichtweise durch das Gutachten des Münchner Kinderschutzexperten Heinz Kindler jedoch relativiert.

Das Amt in Freiburg sei zwar im Prinzip ordentlich aufgestellt, lautet Kindlers Fazit. Im Falle Alessios hätten die Verantwortlichen jedoch offenbar zu wenig an ihre eigenen Möglichkeiten des Eingreifens geglaubt, und sich nicht in der gebotenen Tiefe mit anderen Institutionen ausgetauscht, die mit dem Fall der Familie befasst waren. Auch sei das Netzwerk für Hilfeleistungen für das Kind im Hochschwarzwald zu dünn gewesen.

"Organisation des Jugendamtes ist nicht zu beanstanden"

Ob Alessio gerettet worden wäre, wenn man ihn aus der desolaten Familie herausgenommen hätte, konnte jedoch auch Kindler rückblickend nicht mit Sicherheit sagen, so der Kinderschutzexperte im Frühjahr: Man könne nie wissen, ob die Zusammenarbeit mit einer problematischen Familie nicht endgültig scheitert, wenn eine Behörde vor Gericht keine Inobhutnahme erreicht und ein Kind in der Folge völlig dem Schutz einer Behörde entzogen werde, sagte Kindler.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg bescheinigte gestern denn auch dem Landkreis, dass "die Organisation des Jugendamts und die inhaltlichen Vorgaben für Fälle der Kindeswohlgefährdung rechtlich nicht zu beanstanden" gewesen seien. Verfahrensstandards und Qualitätssicherungsmaßnahmen seien festgelegt und vorgesehen. Eine "Handlungsverpflichtung" anderer Fach- und Führungskräfte in Alessios Fall sei nicht festzustellen.

Im Klartext heißt das: Der zuständige Sachbearbeiter, der bereits zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, war für sein Handeln oder Nichthandeln allein verantwortlich, seine Kollegen und Vorgesetzten hatten allenfalls beratende Funktionen. Sozialdezernentin Eva Münzer hat zwischenzeitlich hausinterne Konsequenzen aus dem Fall des getöteten Jungen angekündigt: Der Kinderschutz am Landratsamt soll "neue Organisationsformen" bekommen. Münzer regt außerdem zusätzliche "Trainee-Programme" für Sozialarbeiter an, um ihnen den Einstieg in die Arbeit im Kinderschutz zu erleichtern.

Abschließende Ergebnisse sollen veröffentlicht werden, sobald die Arbeitsergebnisse einer neunköpfigen Expertenkommission vorliegen, die vom früheren Freiburger Landgerichtspräsidenten Jochen Teigeler geleitet wird. Der Landkreis hatte die Kommission parallel zur Untersuchung durch Heinz Kindler damit beauftragt, konkrete Anregungen für einen besseren Kinderschutz zu erarbeiten. Dies wird jedoch frühestens im kommenden Monat der Fall sein.