Lebenslängliche Haft hat das Landgericht Freiburg gegen einen 38-Jährigen verhängt. Foto: Deckert

Gericht verurteilt 38-Jährigen: Angeklagter soll Ehepaar im Freiburger Stadtteil Rieselfeld getötet haben.

Freiburg - "Mit unbedingtem Vernichtungswillen" soll er die Tat begangen haben: Das Freiburger Landgericht verurteilte gestern einen 38-Jährigen im Freiburger Doppelmordprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Am Ende gab es keine Überraschung: Der russischstämmige Monteur Anton K. (38, Name geändert) aus Müllheim (Breisgau-Hochschwarzwald) wurde am Donnerstag in Freiburg wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Eva Kleine-Cosack sah angesichts "der erdrückenden Beweislage keinerlei Zweifel an der Schuld" des Angeklagten: Anton K. habe "mit unbedingtem Vernichtungswillen" am Abend des 11. Mai 2012 im Freiburger Stadtteil Rieselfeld den 45 Jahre alten, in Kasachstan geborenen Busfahrer Waldemar E. und seine 32-jährige, schwangere Ehefrau Swetlana (Namen geändert) mit insgesamt 39 Messerstichen getötet.

Den Mann habe der Angeklagte dabei heimtückisch von hinten erstochen, die Frau habe sterben müssen, weil sie als Zeugin aus dem Weg geschafft werden musste, so die Überzeugung des Gerichts. Damit seien die zwei Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung bei den Delikten klar erfüllt. Beim Zustechen habe sich der Mörder selbst an der rechten Hand verletzt, was zu zahlreichen "Mischspuren" am Tatort geführt habe, in denen das Blut der Opfer und des Täters nachweisbar gewesen sei.

Eine besondere Schwere der Schuld, die einen Verbleib in Sicherheitsverwahrung nach sich gezogen hätte, sah das Gericht indes nicht gegeben, zumal der Angeklagte zuvor nie straffällig geworden sei und völlig unauffällig gelebt habe. Damit besteht für den Verurteilten in frühestens 15 Jahren die Chance auf Haftentlassung. Die Tat, so Kleine-Cosack, rechtfertige nicht, dem Verurteilten jedwede Perspektive für sein späteres Leben zu nehmen.

Eine Tat im Affekt oder einen Hinweis auf Schuldunfähigkeit sah das Gericht bei dem Mord nicht gegeben: "Der Täter wusste genau, was er tat und handelte sehr zielgerichtet", betonte Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Gleichzeitig sei der Mord nicht geplant gewesen, sondern "aus einem Augenblicksversagen heraus" begangen worden.

Den 45-jährigen Mann tötete Anton K. mit insgesamt sieben Stichen, von denen einer das Rückenmark, ein anderer die Halsschlagader durchtrennte. Das Opfer hatte keine Chance, sich zu wehren oder gar zu verteidigen, sondern ging sofort hilflos zu Boden. Die 32-jährige Ehefrau habe hingegen noch versucht, zu fliehen, das sei aus den insgesamt 32 Stichverletzungen erkennbar, so die Richterin.

Das genau Motiv blieb bis zuletzt unklar: Offenbar schuldete Anton K. seinem Opfer mehr als 20 000 Euro. Im Gegenzug für die Wucherzinsen für den Kredit sollte K. von E. ein großes Geschäft für sein Solarunternehmen mit angeblichen russischen Investoren vermittelt bekommen.

Im Prozess entstand allerdings der Eindruck, dass es dieses Geschäft nie wirklich geben sollte, sondern dass Anton K. vielmehr von dem Ehepaar regelrecht ausgenommen wurde, um deren aufwendigen Lebensstil mitzufinanzieren: Die Ermittlungen in dem Fall hatten ergeben, dass die Opfer monatlich weit mehr Geld ausgaben, als sie verdienten.

Anton K. hat in dem Prozess geschwiegen und davor die Tat bestritten. Er kämpfte mit den Tränen, als er den Urteilsspruch hörte. Die Urteilsbegründung verfolgte er mit Kopfschütteln. Seine Familie im Publikum im Gerichtssaal bereitete ihm am Ende einen tränenreichen Abschied.

Anette Scharfenberg, die Anwältin des Verurteilten, wollte keinen Kommentar zum Urteil abgeben und ließ offen, ob man binnen einer Woche beim BGH Revision einlegen werde. Für Staatsanwalt Edgar Villwock ist dies hingegen kein Thema: Das Gericht folgte mit dem Urteil seinem Plädoyer in vollem Umfang.