Das Urteil gegen den Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall ist nun rechtskräftig (Symbolbild). Foto: Deckert

Christian L. lässt seine Anwältin Revision zurücknehmen. Haupttäter muss zwölf Jahre ins Gefängnis.

Freiburg - Im Komplex um den Staufener Missbrauchsfall hat das Urteil gegen den 39 Jahre alten Haupttäter Christian L. aus dem Markgräflerland Rechtskraft erlangt: Seine Anwältin hat die Revision gegen das Urteil gegen ihren Mandanten zurückgezogen.

Christian L. war im August zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er in zahllosen Fällen den Sohn seiner Freundin Berrin T. (48) aus Staufen/Breisgau-Hochschwarzwald missbraucht und anderen Männern für Geld zum Missbrauch überlassen hatte. Das Urteil gegen L. ist das dritte von insgesamt acht Urteilen in dem Fall, das somit rechtskräftig geworden ist: Berrin T. hatte ihre Verurteilung Anfang August noch im Gerichtssaal akzeptiert.

Sie muss für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter, da der Missbrauch ihres mittlerweile zehn Jahre alten Sohnes mit ihrem Wissen, ihrer Zustimmung und teilweise auch ihrer Beteiligung stattfand. Ebenfalls rechtskräftig ist bereits seit mehreren Monaten das Urteil gegen einer der pädophilen Vergewaltiger des Kindes: Markus K. (40) aus der Ortenau muss als Wiederholungstäter zehn Jahre ins Gefängnis und wird danach ebenfalls in die Sicherungsverwahrung gesteckt werden.

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