Staatsanwaltschaft Freiburg legt im Falle des zu acht Jahren Haft verurteilten Soldaten Revision ein.

Freiburg - Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Falle eines wegen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilten Bundeswehrsoldaten Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Dienstag. Der 50-Jährige war am vergangenen Mittwoch zur der Freiheitsstrafe und zur Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17). Der Mann hatte gestanden, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg zweimal vergewaltigt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten Geld gezahlt haben. Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der Anfang des Jahres bekannt wurde und als einer der schwersten in Baden-Württemberg gilt.

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefährte (39) sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.