Zwillingseltern aus Freiburg dachten, die perfekte Kita für ihre Söhne gefunden zu haben. Dann kündigt die Einrichtung der Familie einen der Betreuungsplätze, denn ein Sohn will mittags nicht schlafen. Äußern will sich die Kita dazu nicht.
Eine Kita in der Nähe der Wohnung, eine heimelige Atmosphäre und kleinen Gruppen – genau das hatten sich Lina Paltinat und ihr Freund Leon Heuckmann für ihre Söhne vorgestellt. Eineinhalb Jahre hatte die Familie auf die Kitaplätze gewartet. Ende September letzten Jahres beginnt die Eingewöhnung der Zwillinge. Immer wieder sind die Kinder krank, zeitweise muss die Kita in der Krankheitswelle schließen. Mitte November ist es dann soweit, dass die beiden Jungs auch ihren Mittagsschlaf dort machen sollen. Für die Eltern ist das ein wichtiger Schritt, denn Paltinat ist selbstständig und braucht die freie Zeit zum Arbeiten, Heuckmann studiert.
Doch während der eine Sohn nach dem dritten Tag schläft, klappte es mit dem Mittagsschlaf des anderen Sohnes auch nach einer Woche nicht. Die neuen Gesichter oder das ungewohnte Bett halten den Kleinen wach, vermutet die Mutter.
Die Kündigung folgt bald
Nach einer Woche wird der Vater beim Abholen seiner Söhne zu einem Gespräch gebeten. Dass einer der Söhne nicht schlafe, sei nicht vereinbar mit dem festen Tagesablauf in der Kita und überlaste das Personal, habe man Heuckmann mitgeteilt. So könne die Eingewöhnungsphase nicht abgeschlossen werden.
Zunächst habe man als Kompromiss vorgeschlagen, die Söhne in unterschiedlichen Gruppen zu betreuen, damit sich die Zwillinge gegenseitig weniger ablenken würden. „Oder wir hätten unseren einen Sohn schon vor dem Mittagsschlaf abholen müssen, falls es langfristig nicht funktioniert“, erinnert sich die 27-jährige Paltinat. Eine weitere Woche vergeht, auch in dieser wollte ihr Sohn nicht schlafen. Dann habe man den Eltern in einem zweiten Gespräch geraten, sich nach einer neuen Kita umzuschauen. Die Kündigung mit Frist zum Jahresende 2023 folgte kurz danach. Die Kompromisse aus dem ersten Gespräch seien laut den Eltern nicht mehr zur Sprache gekommen.
Die Kita schweigt zu ihrem Vorgehen
Dass die Kündigung so kurzfristig ausgesprochen werden konnte, ermöglicht eine Regelung im Vertrag der Kita. Die Einrichtung wird von einem Verein getragen, dementsprechend frei ist die Kita in der Regelsetzung. Während der Eingewöhnungszeit können sowohl die Kindertagesstätte als auch die Eltern mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Klausel, dass Kinder schlafen müssen, ist im Vertrag nicht zu finden. Dementsprechend verärgert sind Paltinat und Heuckmann über das Verhalten der Kita. Dass es mittags eine Ruhephase in der Kita geben muss, verstehen die Eltern. „Aber einen Schlafzwang darf es nicht geben, ruhiges Spielen sollte in der Mittagszeit eine Alternative sein“, finden sie. Die Zwillinge haben sie schon vor Jahresende aus der Kita genommen und die Betreuung im Dezember alleine gestemmt.
Die Einrichtung selbst möchte sich gegenüber unserer Zeitung „zum Wohle unserer Kinder, Familien und unseres Personals“ nicht äußern. Einen weiteren Kündigungsgrund als das Schlafen gebe es nicht, beide Söhne seien unkomplizierte und offene Kinder, habe man Paltinat und Heuckmann versichert. Das einzige Problem, dass die Kita genannt habe, sei der fehlende Schlafrhythmus, der sehr wichtig für den Tagesablauf sei.
„Ein Kind lässt sich nicht auf Knopfdruck schlafen legen“
Carola Kammerlander, Leiterin des Fachbereichs Elementarpädagogik des Bildungseinrichtungsträgers Konzept-e, der mehr als 40 Kindertagesstätten im Raum Stuttgart führt, wundert sich über die rigorose Entscheidung der Kita. Eine Kündigung des Betreuungsplatzes werde ihrer Erfahrung nach nur in ernsthaften Konflikten ausgesprochen. Ein Kitawechsel bedeute für die Kleinen zudem immer Unruhe und vermittle Unsicherheit und sollte deshalb wenn möglich vermieden werden.
Auch eine Pflicht zum Schlafen gibt es in keiner der ihr bekannten Kindertagesstätten. „Fremde Erzieher, neue Spielkameraden, ein ungewohnter Tagesablauf - dass Kinder in den ersten Wochen nicht zur Ruhe kommen, ist nicht ungewöhnlich. Ein Kind lässt sich schließlich nicht auf Knopfdruck schlafen legen“, sagt die Pädagogin. Kitas sollten zusammen mit den Eltern Lösungen im Sinne des Kindes finden und austesten, wie der Schlaf trotzdem klappen oder das Kind anderweitig zur Mittagszeit ruhig betreut werden könnte, rät sie.
Lina Paltinat und Leon Heuckmann sind froh, die Erlebnisse hinter sich zu lassen. Mittlerweile haben sie eine neue Kita für ihre Zwillinge in Freiburg gefunden, die die Söhne seit Januar besuchen. Als Paltinat so gut wie jede Betreuungseinrichtung in Freiburg wegen freier Plätze anrief und ihre Geschichte erzählte, war die Verwunderung über das Vorgehen der anderen Kita überall groß. In der neuen Kita versicherte man den Eltern, beide Kinder zu betreuen – ob mit oder ohne Mittagsschlaf.
Rechtsanspruch auf Kitaplatz
Prüfung
Wem ähnliches wie den Zwillingseltern passiert und wer eine Kündigung nicht hinnehmen will, dem rät Oliver Buttler, Experte für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zu einer rechtlichen Prüfung des Betreuungsvertrages. Laut Buttler muss geklärt werden, inwiefern eine Kündigung in der Eingewöhnungszeit überhaupt zulässig ist.
Anspruch
Steht man plötzlich ohne Betreuungsplatz da, könne man sich bei der Suche an die Stadt wenden: „Jedes Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für das Kind, dieser gilt von einem Jahr bis zur Einschulung“, sagt Buttler.