Laut Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist die Revision gegen das Urteil unbegründet: Es liegen keine rechtlichen Fehler vor. Foto: dpa

BGH weist Revision ab: 24-Jähriger muss Haftstrafe absitzen. 25-jährige Frau mehrfach vergewaltigt.

Freiburg - Das Urteil gegen den 24 Jahren alten Sexualstraftäter Renas H. ist rechtskräftig. Der Mann hatte an einem Sonntag im Juni 2018 im Freiburger Colombi-Park eine damals 25 Jahre alte Frau mehrfach vergewaltigt.

Der Angreifer war wenige Stunden nach dem Vergehen verhaftet worden: Die junge Frau hatte ihm seinen Rucksack entrissen, so dass die Polizei ihn leicht an seinem Wohnort in einer Asylunterkunft am Kaiserstuhl dingfest machen konnte.

Im Februar 2019 war Renas H. wegen Körperverletzung und schwerer Vergewaltigung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Seine Verteidigerin hatte damals auf Freispruch plädiert und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des suchtkranken Opfers geltend gemacht. Der Mann selbst hatte von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Das Gericht war dieser Deutung nicht gefolgt: Die Aussagen des Opfers wertete es als glaubwürdig und schlüssig und zu den Abwehrverletzungen passend, die man an der Frau nach der Tat feststellen konnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun bestätigt: Die Revision gegen das Urteil ist unbegründet, es liegen keine rechtlichen Fehler vor. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden, der junge Syrer muss seine Strafe absitzen.