Um die wegen des Coronavirus geltenden Mindestabstände einhalten zu können, wird nicht mehr wie bisher im Landgericht Freiburg verhandelt. Der Prozess findet nun im großen Konzertsaal einer Freiburger Kirchengemeinde statt. Foto: dpa

Junge Frau war laut Gutachter zum Zeitpunkt des Verbrechens wehr- und hilflos nach Drogen-Einnahme.

Freiburg - Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat ein Gutachter die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Die junge Frau sei zum Zeitpunkt des Verbrechens nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen, sagte der Mediziner Torsten Passie am Dienstag. Ihre Aussagen seien stimmig, passend und glaubwürdig. Es gebe keine Hinweise, dass sie mit Sex einverstanden gewesen sei. Der Sachverständige widersprach damit Anwälten in dem Prozess. Einige von ihnen hatten erklärt, die 18-Jährige habe in der Tatnacht Mitte Oktober 2018 von Männern Sex verlangt.

Es war der erste Prozesstag nach drei Monaten Pause. Um die wegen des Coronavirus vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können, wird nicht mehr wie bisher im Landgericht Freiburg verhandelt. Der Prozess findet nun im Konzertsaal einer Freiburger Kirchengemeinde statt.

Elf Männer angeklagt

Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Von einigen von ihnen wurden DNA-Spuren gefunden.

Der Prozess hatte Ende Juni vergangenen Jahres begonnen. Er war wegen der umfangreichen Beweisaufnahme mehrfach verlängert worden. Mit Urteilen rechnet das Gericht nun bis Ende Juli.

In den kommenden Prozesstagen werde das Gericht weitere Gutachten hören, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. So habe eine Psychiaterin und Neurologin untersucht, wie die Frau unter den Folgen der Tat bis heute leide. Im Juni und Juli könnte es dann Plädoyers geben. Diese werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Der Grund ist laut dem Gericht der Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Die Urteile sollen den Angaben zufolge dann wieder öffentlich sein.