Yahia H. ist damit der vierte der elf Angeklagten, der aus der U-Haft entlassen worden ist. (Symbolfoto) Foto: dpa

Fall von Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen. Fluchtgefahr soll durch Meldeauflagen verhindert werden.

Freiburg - Das Freiburger Landgericht hat im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen einen der elf Angeklagten aus der U-Haft entlassen. Yahia H. hatte seit Ende November 2018 im Gefängnis gesessen.

Das Gericht folgte mit der Freilassung einem Antrag von Verteidiger Philipp Rinklin: Eine Fluchtgefahr des Mannes könne auch durch Meldeauflagen verhindert werden, hatte der Anwalt argumentiert.

Außerdem wurde für den jungen Mann aus Syrien, der in dem Vergewaltigungsprozess aufgrund einer DNA-Spur als möglicher Vergewaltiger belastet ist, eine Kaution hinterlegt. Yahia H. ist damit der vierte der elf Angeklagten, der aus der U-Haft entlassen worden ist.