Der Prozess gegen die elf jungen Männer wird vermutlich noch bis Ende März 2020 dauern. Foto: Deckert

Thorsten Krapp soll Details aus nichtöffentlichem Teil des Prozesses an Presse verraten haben.

Freiburg - Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre alten Frau in Freiburg im Oktober 2018 hat Verteidigerin Kerstin Oetjen eine Rüge für Staatsanwalt Thorsten Krapp beantragt.

Krapp habe aus dem nichtöffentlichen Teil der Verhandlung Details an die Presse gegeben, so der Antrag, dem sich alle Verteidiger in dem Verfahren angeschlossen haben. Dadurch sei ein Ungleichgewicht zum Nachteil der Angeklagten entstanden, so die Anwältin.

Krapp hat die Vorwürfe zurückgewiesen: "Die Rüge läuft ins Leere" und sei "eher dem Effekt als dem Inhalt geschuldet", so der Jurist. Die Details, über die er mit verschiedenen gesprochen habe und die sich unter anderem auf die Verletzungen des Opfers bei der Tat bezogen, seien bereits früher von einem leitenden Ermittlungsbeamten öffentlich in dem Prozess erwähnt worden. Oetjen selbst hatte zu Beginn des Verfahrens für Schlagzeilen gesorgt, als sie Teile der Aussagen der Angeklagten öffentlich machte, in denen davon in Teils drastischer Weise die davon Rede war, dass die 18-jährige den Sex mit den mutmaßlichen Vergewaltigern eingefordert hatte.

Opfer an den Handgelenken festgehalten

Um diese Frage ging es auch am gestrigen Verhandlungstag, an dem unter anderem die Vernehmung des Rechtsmediziners Volker Auwärter fortgesetzt wurde, der sich mit dem Alkohol- und Drogenmissbrauch des Opfers am Tatabend befasst hat. Auwärter hielt an seiner These fest, dass die Ecstasy Pille, die die Frau zum ersten Mal in ihrem Leben konsumiert hatte, sie vermutlich nicht sexuell enthemmt haben dürfte. Sollte die Droge die Frau empfänglich für Sex gemacht haben, wäre das wohl eher im weiteren Verlauf der Nacht gewesen, wenn das Rauschgift in seiner Wirkung nachlässt.

Vernommen wurden aber auch mehrere Polizeibeamtinnen und Beamte, die am Tag nach der Tat mit der 18-jährigen erste Vernehmungen durchführten. Übereinstimmend berichteten sie vom schlechten Zustand der jungen Frau,  die "ziemlich aufgelöst und verzweifelt" berichtet habe, "wie einer nach dem anderen über sie hergefallen" sei, so eine Polizistin. Der Angeklagte Majd. H. sei der erste gewesen, der sich an ihr vergangen habe, obwohl die junge Frau ihm ihren Angaben zufolge zu verstehen gegeben habe, "dass sie das nicht wollte" und dass sie "an den Handgelenken festgehalten" worden sei. Der Prozess gegen die elf jungen Männer wird vermutlich noch bis Ende März 2020 dauern.