Nebenklagevertreterin rechnet mit aggressiver Verteidigerin ab: Junge Frau "zum zweiten Mal zum Opfer gemacht".

Freiburg - Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen in Freiburg im vergangenen Oktober hat Opferanwältin Christiane Steiert die aggressive Verteidigungstaktik zweier Strafverteidiger massiv kritisiert: die Anwälte Jörg Ritzel und Kerstin Oetjen, die in dem Prozess den Hauptverdächtigen Majd H. und seinen Kumpel Alaa Al M. vertreten, hätten ihre Mandantin "ein weiteres Mal zum Opfer" gemacht, indem sie gegenüber der Presse in diskreditierender Weise über die junge Frau hergezogen seien. Vor allem Oetjen habe "in völlig unangemessener Weise" mit Zitaten aus Verhörprotokollen der Angeklagten öffentlich agiert. Das habe "mit professioneller Verteidigung nicht mehr zu tun" gehabt, so Steiert wörtlich. Zum Tathergang erbrachte indes auch der dritte Verhandlungstag keine neue Erkenntnisse und Aussagen. Diese sollen nun am Mittwoch erfolgen. 

Auch am dritten Tag im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre alten Studentin im Umfeld der Diskothek "Hans-Bunte-Areal“ im vergangenen Oktober hat die Öffentlichkeit nichts über den möglichen Tathergang des Verbrechens in Freiburg erfahren. Einmal mehr wurden die elf Angeklagten nur mit Verzögerung ins Gericht gebracht, so dass bis zum Mittag lediglich die relativ kurzen Aussagen der verbliebenen vier Verdächtigen zur Person gehört werden konnten. Danach wurde das Verfahren bis Mittwochmittag unterbrochen, da den Verfahrensbeteiligten elf Aktenordner mit neuen Prozessunterlagen zur Kenntnisnahme mitgegeben wurden, die erst kurzfristig von den Ermittlungsbehörden ans Gericht überstellt worden waren.

Opfer leidet unter Angstzuständen

Erstmals zu Wort meldete sich zudem Nebenklagevertreterin Christiane Steiert, die die Interessen der mutmaßlich geschädigten jungen Frau vertritt. Steiert beantragte erwartungsgemäß den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung ihrer Mandantin, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Und sie beantragte, dass diese Vernehmung per Video stattfinden soll, um der jungen Frau die Konfrontation mit den Angeklagten zu ersparen. Die 18-jährige werde durch eine psychosoziale Beratungsstelle betreut und leide noch immer unter den Folgen der Tat. So meide sie größere Gruppen und unvorhersehbare Situationen und habe Angstzustände. Steiert nahm auch die Gelegenheit wahr, sich zur aggressiven Verteidigungstaktik der beiden Anwälte Kerstin Oetjen und Jörg Ritzel zu äußern.

Vor allem Oetjen habe demnach die Nebenklägerin "ein weiteres Mal zum Opfer gemacht", in dem sie gegenüber Journalisten mit drastischen Zitaten aus Verhörprotokollen versucht habe, die Glaubwürdigkeit der jungen Frau zu diskreditieren. "Die Verteidigung fand in völlig unangemessener Weise öffentlich statt", und "das hatte mit professioneller Verteidigung nichts mehr zu tun", rügte Steiert die Anwältin, die unterdessen mit versteinertem Gesicht ins Leere starrte. "Die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten wurden dadurch verletzt", die zitierten Aussagen seien "falsch und wahrheitswidrig" gewesen, so Steiert weiter. Oetjen hingegen betonte, sie habe "ein bisschen Waffengleichheit herstellen" wollen mit ihren Äußerungen. Die fraglichen Verhörzitate legten nahe, dass die junge Frau im Alkohol- und Drogenrausch in der Nacht zum 14. Oktober 2018 einvernehmlich Sex mit den Angeklagten gehabt haben soll.

Vier Angeklagte machen Angaben zur Person

Bei den vier Verdächtigen, die vor Gericht über ihren bisherigen Lebenswegen Angaben machten, handelte es sich um den angeblich aus Algerien stammenden Mohamed H. (18) und die drei Syrer Majd. H. (22), Alaa Al M. (23) und Ayham Al R. (21). Mohamed H. gab sich erneut störrisch: "Was soll ich erzählen? Ich will als Mensch leben. Ich habe Stress im Kopf", so der junge Mann, der sich im Gefängnis bereits mehrfach selbst verletzt haben soll und der derzeit in einer überwachten Einzelzelle sitzt, da er als suizidgefährdet gilt. Ob er wirklich aus Algerien komme, wollte Richter Stephan Bürgelin von dem mehrfach straffälligen Angeklagten wissen, der von Zeugen auch als "der Ägypter, der klaut" bezeichnet worden sei. H. antwortete, dass das egal sei, er sei Araber. Ein Jahr Schulbildung kann H. vorweisen, lesen und schreiben hat er nie gelernt. Auch einen Asylantrag hat er nie gestellt: Der Zug zur Antragsstelle nach Karlsruhe habe an dem Tag Verspätung gehabt, jemand habe ihm Drogen gegeben, und da sei er eben nicht hingefahren, so der Angeklagte.

Deutlich eloquenter und zusammenhängender berichtete Majd H. aus seinem Leben. Mit ruhiger Stimme und in annähernd fließendem Deutsch erzählt der mutmaßliche Haupttäter von seiner Familie, seiner Schulzeit und seinem Einstieg in den Drogenkonsum vor zwei Jahren: "Meine Freundin war weg, ich hatte Stress mit der Familie." Alaa Al M. hingegen ließ lediglich durch Anwältin Oetjen eine Erklärung verlesen, wonach er Sohn eines Arztes sei, neun Geschwister habe und in Syrien ursprünglich Ingenieur habe werden wollen. Dann sei der Krieg dazwischen gekommen, er habe fliehen müssen, um nicht in die Armee eingezogen zu werden. Als letzter Verdächtiger wurde Ayham Al R. angehört: Er erzählte, dass er im Gefängnis von Beamten bedroht worden sei, mit Alkohol und Drogen nichts am Hut habe und bereits mehrfach unter anderem wegen Diebstahl und Nötigung Ärger mit dem Gesetz gehabt hat. Am Mittwochnachmittag soll der Prozess fortgeführt werden. Dann will der Angeklagte Timo P. (26) sich zu den Tatvorwürfen äußern.