Die Aussage des Opfers wird von einem nicht genannten Ort aus in den Gerichtssaal übertragen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren angeklagt. Aufeinandertreffen mit Angeklagten soll erspart werden. 

Freibur -  Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau vor einer Disco hat das Landgericht Freiburg für die Vernehmung der 18-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zudem ordnete es die Befragung per Videotechnik an. Die Aussage der Frau werde von einem nicht genannten Ort aus in den Gerichtssaal übertragen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Mittwoch.

 

Als Grund nannte er den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Der Frau solle ein Aufeinandertreffen mit den elf Angeklagten in dem Prozess erspart werden. Es drohten sonst laut einem psychiatrischen Gutachter seelische Folgeschäden.

Angeklagt sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben. Sie bestreiten dies. Der Prozess hat Ende Juni begonnen. Es sind Verhandlungstage bis Ende Dezember geplant.