Nach Gruppenvergwaltigung in Freiburg: Kein dringender Tatverdacht mehr gegen Muhanad M. und Ayham Al R.
Freiburg - Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen im Umfeld der Freiburger Techno-Diskothek "Hans Bunte Areal" im vergangenen Oktober werden wohl auch die beiden Angeklagten Ayham Al H. und Muhanad M. aus der U-Haft entlassen. Das Gericht will darüber in den kommenden Tagen entscheiden, nachdem es bereits am Mittwoch die Freilassung des 25-jährigen Kosay A. angeordnet hatte, der seit elf Monaten in U-Haft saß.
Entsprechende Anträge für die beiden Syrer haben am Mittwoch die Verteidiger Stephan Hans Kröger und Jan-Georg Wennekers gestellt. Die Staatsanwaltschaft ist den Anträgen nicht entgegengetreten.
Schon vor der Sommerpause in dem Prozess hatte sich abgezeichnet, dass die drei Angeklagten bald aus dem Gefängnis kommen könnten: Es bestätigte sich im Prozessverlauf, dass es bei allen drei Angeklagten keine objektiven Spuren gibt, die auf eine Tatbeteiligung an der Vergewaltigung der Frau oder überhaupt auf einen sexuellen Kontakt mit der 18-jährigen schließen lassen und dass die Männer nur durch Gerüchte und vom Hörensagen belastet wurden.
Dem Antrag von Rechtsanwalt Robert Phleps vom Montag, den Angeklagten Kosay A. nach elf Monaten aus der U-Haft zu entlassen, ist das Gericht am Mittwoch deshalb nachgekommen: A. war unter anderem vom Tatverdächtigen Timo P. bei der Polizei belastet worden. P. allerdings machte widersprüchliche Angaben und die Ermittler fanden keinerlei Spuren von A. am Opfer.
Der 25-jährige, polizeilich zuvor weitgehend unauffällige Syrer kann nun wieder in eine Flüchtlingsunterkunft bei Freiburg ziehen. Phleps hatte im Zusammenhang mit der langen U-Haft betont, dass diese vor dem Hintergrund der dünnen Indizienlage gegen Kosay A. eigentlich nicht gerechtfertigt war und dass die Justiz in dem Freiburger Fall offenbar unter einem großen öffentlichen Druck stehe.
Angeklagt bleiben die drei jungen Männer aber. Sie müssen auch bis zum Ende des Verfahrens zur Verhandlung erscheinen, die dann voraussichtlich für sie in einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung enden wird. Bei allen geht die Staatsanwaltschaft zudem weiterhin vom Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gegenüber der jungen Frau aus.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die junge Frau in der fraglichen Oktobernacht 2018 nach dem Konsum von Alkohol und Drogen in einem hilflosen Zustand war. Die Verletzungsmuster an der Frau sprechen aus Sicht der Polizei zudem den Verletzungen bei einem gewaltsamen sexuellen Übergriff, so ein Beamter im Zeugenstand zu Beginn des Verfahrens. Der Prozess wird im Oktober fortgesetzt.