Das Gericht hat die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 81 zwischen Geisingen und Engen bestätigt. (Symbolbild) Foto: dpa

Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Geisingen und Engen bleibt. Nördlich von Geisingen nicht gerechtfertigt.

Freiburg/Geisingen - Das zur Bekämpfung illegaler Autorennen angeordnete Tempolimit auf der A 81 ist nur im Bereich zwischen den Anschlussstellen Geisingen und Engen rechtmäßig, nicht jedoch im Bereich nördlich der Anschlussstelle Geisingen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem nun bekannt gegebenen Urteil.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 17. Januar 2018 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Unterbindung illegaler Autorennen auf der Bundesautobahn für einen Bereich nördlich der Anschlussstelle Geisingen, und zwar in Fahrtrichtung Singen ab der Parkplatzanlage Unterhölzer Wald (Betriebskilometer 694,000) sowie in Fahrtrichtung Stuttgart bis kurz nach der Ortslage Geisingen (Betriebskilometer 696,000) angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen 279 Straßenverkehrsordnung wurden am 7. März 2018 aufgestellt. Kurz danach erhob eine Privatperson Klage gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung und machte im Wesentlichen geltend, die von der Polizei getroffenen Feststellungen zu illegalen Autorennen seien nicht ausreichend. Zudem verwies er auf die geringen Unfallzahlen auf der A  81. Das Gericht gab der Klage nur hinsichtlich des Bereichs nördlich der Anschlussstelle Geisingen statt.

Die zulässige Klage sei nur für den Streckenabschnitt nördlich der Anschlussstelle Geisingen begründet, nicht jedoch für den Bereich zwischen den Anschlussstellen Geisingen und Engen. Nach Paragraf 45 Absatz neun Satz drei StVO sei Voraussetzung für die Geschwindigkeitsbegrenzung, dass aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteige. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage bestehe aufgrund der in den vergangenen Jahren vom Polizeipräsidium Konstanz festgestellten illegalen Autorennen, die im Verhältnis zu anderen Streckenabschnitten in auffälliger Häufigkeit aufträten oder gemeldet worden seien. Bereits wenige Monate nach dem Aufstellen der Schilder mit der Tempobegrenzung im März 2018 hatte die Polizei mehrere Tausend Raser erwischt.

Allerdings habe das Polizeipräsidium Konstanz ausdrücklich festgestellt, dass derartige Autorennen nördlich der Anschlussstelle Geisingen bis zur Anschlussstelle Bad Dürrheim keine Rolle spielten.

Für diesen Bereich sei die Geschwindigkeitsbegrenzung daher aufzuheben. Lärmschutzgründe seien vom Land Baden-Württemberg nicht geltend gemacht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.