Das Namensschild der verschwundenen Maria hing an ihrer Zimmertür in der Wohnung der Mutter. Foto: dpa

Psychiatrischer Sachverständiger soll Prozess begleiten und aussagen. Verhandlung beginnt am 8. Mai.

Freiburg - Im Fall der mehr als fünf Jahre lang verschwundenen Maria aus Freiburg prüft das zuständige Landgericht für den langjährigen Begleiter des Mädchens Sicherungsverwahrung. Hierzu habe das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen beauftragt, sagte ein Justizsprecher. Er werde den Prozess begleiten und aussagen, ob für den Angeklagten aus medizinisch-psychiatrischer Sicht Sicherungsverwahrung möglich ist.

Der Prozess vor dem Landgericht Freiburg beginnt am Mittwoch, 8. Mai um 9 Uhr. Angeklagt ist ein heute 58 Jahre alter Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Ihm werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Der Mann war der Anklage zufolge im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren.

Der Deutsche war vergangenen Sommer in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt in Untersuchungshaft. Maria war zuvor überraschend zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt und hatte bei der Polizei ausgesagt. Sie lebte mit dem Mann demnach mehr als fünf Jahre lang in Osteuropa und Italien. Die heute 18-Jährige war im Mai 2013 mit dem rund 40 Jahre älteren Mann untergetaucht. Weil das Mädchen nicht volljährig war, suchte die Polizei jahrelang mit internationalem Haftbefehl nach dem Mann.

Für den Strafprozess sind laut Gericht sieben Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es demnach Ende Juni geben. Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre.