Ein Wachtmeister führt den Stiefvater von Alessio in den Gerichtssaal. Foto: Seeger

Nach dem Prügeltod des drei Jahre alten Alessio im Schwarzwald muss der Stiefvater des Jungen ins Gefängnis.

Freiburg/Lenzkirch - Der Stiefvater, der für den Tod des dreijährigen Alessio verantwortlich ist, nimmt den Richterspruch mit gesenktem Kopf und regungsloser Miene hin. Nach der Urteilsbegründung klicken die Handschellen. Der 33 Jahre alte Landwirt aus Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) muss für seine tödlichen Schläge hinter Gitter. Sechs Jahre und zwei Monate Haft, lautet gestern das Urteil des Landgerichts Freiburg. Es ist die juristische Antwort auf den qualvollen Tod eines Kindes.

Der 33-Jährige hatte im Januar seinen dreijährigen Stiefsohn Alessio durch mehrere Schläge in den Bauch so schwer verletzt, dass der Junge an den Folgen starb. Richterin Eva Kleine-Cosack sprach in ihrer Urteilsbegründung gestern von "einer Tragödie". Eine Tötungsabsicht habe Norbert T. bei der Tat nicht gehabt, er habe aber "aus gefühlloser Gesinnung heraus" den Jungen roh misshandelt, als er zugeschlagen habe.

Kleine-Cosack rekonstruierte in ihrer Urteilsbegründung nochmals ausführlich, wie es am 16. Januar 2015 zu den tödlichen Schlägen gegen den schutzlosen kleinen Jungen gekommen sein dürfte: Alessio sei wohl die Treppe zu seinem Zimmer hinabgestürzt, als er sich habe umziehen wollen, nachdem er in die Hose gemacht hatte. Bei dem Sturz habe er sich einen Bruch im Beckenbereich zugezogen.

Norbert T. habe den nackten kleinen Jungen am Treppenabsatz aufgefunden und habe es mit der Angst zu tun bekommen: Er war zu diesem Zeitpunkt allein mit Alessio und dessen kleinen Schwester Emilia im Haus. Und er fürchtete Ärger mit dem Jugendamt und eine Trennung von seiner Partnerin Anthea N., falls jemand die Verletzungen Alessios sehen und ihn, wie im Jahr davor bereits, möglicher Gewalttaten gegenüber dem Kind bezichtigen würde.

Seine Wut und wohl auch die Enttäuschung über Alessios Mutter, die zu diesem Zeitpunkt in der Psychiatrie in Emmendingen war und von der er sich im Stich gelassen und vielleicht auch betrogen fühlte, reagierte Norbert T. dann an dem schutzlosen Alessio ab: Durch die heftigen Schläge erlitt der Bub zahlreiche innere Verletzungen, darunter einen Leberriss, an dessen Folgen er wenig später starb.

Der 33-Jährige trifft gleich mehrere falsche Entscheidungen

Vorausgegangen war eine schicksalhafte Zuspitzung der Lebensumstände auf dem "Zipfelhof" in Lenzkirch-Kappel: Norbert T., der immer von einem eigenen Hof und einer Familie geträumt hatte und als Kind selbst Opfer schlimmer Misshandlungen gewesen war, war zur Tatzeit völlig mit seiner Lebenssituation überfordert: Viele Schulden drückten den Landwirt, seine Partnerin war (als Folge eigener Missbrauchserfahrungen in Kindheit und Jugend) schwer psychisch krank und kümmerte sich kaum um die Kinder, er selbst hatte den Hof, die Schulden und die Verantwortung für die Kinder nahezu allein. Seine Überforderung konnte er sich wohl aber nicht eingestehen. So handelte der Mann wohl mehrfach falsch bis hin zu den Schlägen gegen den wehrlosen Alessio, der für das Drama in seinem Elternhaus mit dem Leben bezahlen musste.

Besonders tragisch dabei: Alessio hätte vermutlich gerettet werden können, wenn Norbert T. richtig gehandelt und das Kind sofort in eine Klinik gebracht hätte. Stattdessen telefonierte der Mann mehrfach unter anderem mit Alessios Mutter, um das weitere Vorgehen zu besprechen, duschte den Jungen und zog ihn frisch an.

Er räumte sogar noch im Haus auf, bevor er mit dem Kleinen zum Kinderarzt nach Titisee-Neustadt (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) fuhr.

Norbert T., so Eva Kleine-Cosack, habe nach der Tat nicht genug nachgedacht, was zu tun sei. Gleichzeitig sei er voll verantwortlich für sein Tun gewesen und habe weder im Affekt noch im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zugeschlagen. "Was Sie getan haben, wird Sie ein Leben lang begleiten", so die Richterin am Ende des Verfahrens an den Angeklagten gewandt. T. sei ein Mann, dem vom Leben "viel aufgeladen wurde und der sich nun selbst noch mehr aufgeladen hat".

Für erwiesen hielt die Richterin neben der tödlichen Körperverletzung vier weitere Fälle, in denen Alessio von Norbert T. im Juni, Juli und August 2013 und im August 2014 geohrfeigt oder auf den Mund geschlagen worden sei. Die möglichen Misshandlungen der kleinen Schwester Alessios, von denen die Anklage zunächst ausgegangen war, wurden Norbert T. in dem Prozess nicht nachgewiesen. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen. Auch eine ganze Reihe weiterer Übergriffe, die zunächst Teil der Anklage waren, konnten dem Mann entweder nicht nachgewiesen werden, oder waren tatsächlich, wie vom Angeklagten und der Mutter Alessios wiederholt behauptet, durch Stürze und Unfälle auf dem heimischen Bauernhof verursacht. "Wir halten aber weitere Misshandlungen für durchaus möglich", betonte Eva Kleine-Cosack gestern.

Dass auch Alessios Mutter zugeschlagen habe, sei aber nicht zu vermuten. Die Frage nach möglichen Fehlern seitens des Jugendamts bei der Betreuung von Alessio und seiner Familie habe keine Rolle im vorliegenden Strafprozess gehabt, so Kleine-Cosack. "Das wird anderswo zu klären sein." In der hierzu laufenden Untersuchung der Arbeit der Behörden im "Fall Alessio" durch den Münchner Kinderschutzexperten Heinz Kindler werden kommende Woche erste Zwischenergebnisse erwartet.
Urteil stößt bei Prozessbeobachtern auf Unverständnis

Das Urteil löste im Gericht eine ganze Reihe von Zwischenrufen und Unmutsäußerungen aus: "Viel zu wenig", war aus dem Zuschauerraum zu hören, wo sich eine Reihe von Angehörigen der Mutter des toten Alessio mit T-Shirts mit der Aufschrift "Keine Gnade für Kindermörder" und einer aufgedruckten Pistolenkugel versammelt hatte.

Abgeschlossen ist der "Fall Alessio" mit dem gestrigen Urteil also längst noch nicht: Sowohl gegen Alessios Mutter wie auch gegen das zuständige Jugendamt des Landkreises wird weiterhin durch die Freiburger Staatsanwaltschaft ermittelt, wie Staatsanwalt Ralf Langenbach gestern bestätigte: "Die Erkenntnisse aus dem Prozess gegen den Stiefvater werden nun in die weitere Arbeit fließen." Außerdem, so Langenbach weiter, werde man zu prüfen haben, ob die T-Shirts mit der Pistolenkugel und der Forderung "Keine Gnade für Kindermörder", in denen unter anderem Alessios Großmutter mütterlicherseits vor Gericht zur Urteilsverkündung auftauchte, schon einem Aufruf zur Selbstjustiz gleichzusetzen seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Staatsanwalt Klaus Hoffmann, der mehr als acht Jahre Haft gefordert hatte, will das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Alessios Stiefvater hat sich damit abgefunden, sagte seine Anwältin Eva Kanngießer. Gegen das Urteil werde er keine Revision einlegen.