Der Verurteilte soll der 16-Jährigen erst Kokain gegeben und sie dann vergewaltigt haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Gefängnisstrafe wegen Drogendelikten, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Opfer muss vor Gericht aussagen.

Freiburg - Drei Jahre Haft wegen Drogendelikten, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Vergewaltigung: Zu diesem Urteil kam am Montag das Freiburger Amtsgericht in der Verhandlung gegen einen 33 Jahre alten Flüchtlings aus Syrien, der im Herbst 2018 in Münstertal/Breisgau-Hochschwarzwald einer 16-jährigen zunächst Kokain gegeben und sie anschließend vergewaltigt hatte.

Bei der Tat hatte der Mann sich und sein Opfer in seinem Zimmer eingeschlossen. Der jungen Frau gelang laut Anklage erst am Vormittag nach dem Verbrechen die Flucht aus den Fängen ihres Peinigers.

Mit dem Urteil blieb das Gericht neun Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert: Der Angeklagte war nicht geständig. Daher musste sein Opfer in nichtöffentlicher Verhandlung vor Gericht zu der Tat befragt werden. Das Urteil gegen den Syrer ist noch nicht rechtskräftig.