Die Türe zwischen dem Freibad und dem Beachvolleyballfeld ist nicht immer geschlossen, wie es auf dem Bild zu sehen ist. Foto: Wolfgang Krokauer

Zu Beginn der Saison gab es Ärger, weil der direkte Weg vom Bad zum Beachvolleyballfeld zugesperrt wurde. Der Grund: Auch die Camper sollen zahlen. Nun gibt es einen Kompromiss.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen im Gemeinderat, warum Camper für das Freibad nichts bezahlen müssen – und das angesichts der großen Finanznot der Stadt Bad Liebenzell.

 

Dann beschloss die Stadt, die Türe vom Freibad zum Campingplatz zu schließen, damit die Camper den Weg außerhalb des Freibades nutzen und zum Haupteingang hineingehen. Dort müssen sie seit Beginn dieser Saison Eintritt bezahlen, wenngleich dieser geringer ist als derjenige der anderen Besucher.

Das führte aber auch dazu, dass den Freibadbesuchern der Weg zum Beachvolleyballfeld und zum Spielfeld versperrt war. Nach Gesprächen mit dem Betreiber des Campingplatzes gibt es jetzt einen Kompromiss. Demnach ist der direkte Zugang vom Freibad zum Beachvolleyballfeld und zum Spielplatz ab sofort jeden Tag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Hinter dieser Türe gibt es einen weiteren Zugang direkt zum Campingplatz.

Zwei Nutzungszeiten

Der Betreiber des Campingplatzes sorgt dafür, dass dieser Zugang zwischen 14 und 18 Uhr verschlossen ist.

Damit müssen die Camper weiterhin den Weg außerhalb des Freibades über den Haupteingang nehmen, um ins Freibad zu kommen, wie Sandra Fleige, Pressesprecherin der Stadt Bad Liebenzell, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Der Zugang vom Beachvolleyballfeld zum Campingplatz sei dagegen vor 14 und nach 18 Uhr geöffnet, wenn die Türe vom Freibad zum Beachvolleyballfeld verschlossen sei, fügte Fleige hinzu: „Es gibt zwei Nutzungszeiten.“ Die Zeit zwischen 14 und 18 Uhr zum Öffnen der Türe vom Freibad zum Beachvolleyballfeld biete sich auch deshalb, weil nach der Schule vor allem Kinder und Jugendliche im Freibad seien. Diese könnten nun das Beachvolleyballfeld und den Spielplatz nutzen, so Fleige zu den Beweggründen dieser Regelung.