Der Bedarf an geschützten Räumen für Frauen und ihre Kinder wächst ständig. Wohnungen für ein Leben nach der Zeit im Frauenhaus sind Mangelware und kaum bezahlbar.
Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Tuttlingen wurde am 17. Oktober 1994 gegründet. Seither lebten dort 1081 Frauen und 1201 Kinder. Im September 2024 wurde in Trossingen eine Außenstelle eröffnet, denn der Bedarf an geschützten Räumen für Frauen und deren Kinder, die häusliche Gewalt erfahren, wächst.
Es gibt ständig neue Anfragen, war von Susanne Klein, Vorstandsmitglied des Vereins Frauenhaus in Tuttlingen, sowie den beiden Mitarbeiterinnen der Außenstelle in Trossingen, Michaela Heller und Sarah Roppelt zu erfahren.
„Für Frauen, die sich aus der Gewalt des Täters befreien, ist auch nach der Trennung die Gefahr nicht vorbei“, betonte Susanne Klein und sensibilisierte für ein breit aufgestelltes Netzwerk „um nachhaltigen Gewaltschutz zu erreichen und Femizide zu verhindern“.
Der Kampf gegen Gewalt an Frauen müsse weitergehen „damit Gewalt endlich aufhört“. So seien die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser jeden Tag mit der Realität der häuslichen Gewalt konfrontiert. „Sie beraten und betreuen betroffene Frauen, auch unser Frauenhaus in Tuttlingen und die Außenstelle in Trossingen bieten Schutz und Zuflucht für die Frauen und ihre Kinder.“
Stadt große Stütze
In Trossingen war es ein langer und steiniger Weg von der Antragstellung bis zur Vollendung. Die Stadt Trossingen ist dabei eine sehr große Hilfe und Stütze gewesen, vom Erstellen des Gutachtens bis zur Ausschreibung der Küchen für die Wohnungen. Rund 800 000 Euro wurden in das so wichtige Projekt investiert, davon waren 80 Prozent Fördermittel des Bundes, zehn Prozent Fördermittel vom Land und die restlichen zehn Prozent waren Eigenmittel des Frauenhauses, zu denen auch Spenden beispielsweise aus der KLS-Stiftung in Tuttlingen gehörten.
Drei Wohnungen
Mit den Eigenmitteln wurde die Einrichtung für die insgesamt drei Wohnungen finanziert, ebenso der barrierefreie Zugang, damit auch Frauen mit einer Gehbehinderung untergebracht werden können. Außerdem wurden die Terrasse und der Garten neu gestaltet. Während das Tuttlinger Frauenhaus nicht barrierefrei ist und die Frauen mit ihren Kindern in jeweils einem Zimmer wohnen, Küche, sanitäre Anlagen und Wohnraum aber Gemeinschaftsräume sind, befinden sich im Trossinger Gebäude zwei Dreizimmerwohnungen und eine Zweizimmerwohnung.
„Es galt, die Versorgungslücke für Frauen mit Söhnen von 13 bis 18 Jahren zu schließen“, so Susanne Klein. Diese Frauen leben mit ihren Söhnen eigenverantwortlich in einer der Wohnungen, so wie in einer normalen Mietwohnung. In Trossingen wohnen keine „hochgefährdeten“ Frauen, denn in Absprache dürfen ihre Kinder auch Besuch von Freunden erhalten, was im Tuttlinger Frauenhaus verboten ist. Auch die Frauen sollen möglichst Kontakte untereinander haben.
Das Haus ist seit der Eröffnung stets voll belegt. Michaela Heller und Sarah Roppelt sind die beiden Mitarbeiterinnen in Trossingen, die auch in der angegliederten Beratungsstelle tätig sind. Hier sind künftig auch Veranstaltungen für Frauen geplant, sei es für Aufklärungsarbeit, für den Austausch oder auch um gemeinsam zu tanzen, zu kochen oder vieles mehr.
Es gibt eine große Dunkelziffer, weiß Michaela Heller und bietet allen Betroffenen an „wer Hilfe braucht, kann sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, wir haben auch eine mobile Beratung“. Auch Frauen, die sich für die Arbeit im Frauenhaus interessieren und mithelfen wollen, sind jederzeit willkommen.
Doch gibt es auch ein großes Problem, denn viele Frauen, die schon längere Zeit im Frauenhaus leben, die aber eigentlich wieder selbstständig sein könnten, suchen dringend eine Wohnung „es war aber noch nie so schwer wie heute, in Tuttlingen und Trossingen eine bezahlbare Wohnung zu finden“, weiß Susanne Klein, Vorstandsmitglied des Frauenhauses Tuttlingen. Wer Hilfe benötigt oder sich engagieren möchte, oder wer eine Wohnung zu vermieten hat, kann sich unter der Telefonnummer 07461/2066 melden.
Hintergrund
Gründung
Im September 2024 wurde die Außenstelle in Trossingen eröffnet. Verwirklicht werden konnte sie aber nur über ein im Jahr 2019 ins Leben gerufenes Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten „Istanbul-Konvention“ hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen für Betroffene und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ förderte das Bundesfrauenministerium in den Jahren 2020 bis 2024 bauliche Maßnahmen zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Um Versorgungslücken zu schließen, wurde ein mehrstelliger Millionenbetrag zur Schaffung von Frauenplätzen zur Verfügung gestellt. Die Bedingung war aber, dass ein Haus gebaut, oder gekauft und umgebaut wird.