Frauenhäuser in Baden-Württemberg sind ausgelastet. Woran das tatsächlich liegt und ob das neue Gewalthilfegesetz helfen kann, haben wir mit dem Frauenhaus im Kreis Calw besprochen.
„Die Frauenhäuser in Baden-Württemberg sind stark ausgelastet“, berichtete unlängst der SWR. Freie Plätze gebe es hier selten. Er bezog sich auf eine Studie des Bayrischen Rundfunks (BR), der in Zusammenarbeit mit report München und Correctiv.lokal die Verfügbarkeit von Frauenhäusern zwischen Juli und Dezember 2025 untersucht hatte.
Frauenhäuser sind ausgelastet
Das Frauenhaus im Kreis Calw kann – zumindest zeitweise – im Vergleich zu vielen Hilfseinrichtungen nicht über zu wenig räumliche Kapazitäten klagen.
Ein Teil der insgesamt 20 verfügbaren Plätze war jüngst von fünf Frauen und 13 Kindern belegt, berichtete Franziska Maybach, eine Mitarbeiterin des Frauenhauses im Kreis Calw.
Franziska Maybach ist indes nicht ihr echter Name. Die Mitarbeiterin möchte anonym bleiben – aus gutem Grund. Denn jene, die im Frauenhaus Schutz suchen, werden oft ihrerseits gesucht. Sind sie nicht zu finden, können andere zur Zielscheibe werden, um den Aufenthaltsort zu erfahren – etwa die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.
Im vergangenen Jahr hatten diese 96 Betroffene zu betreuen. 221 Frauen mussten dagegen abgelehnt werden. Vollbelegung war selten der Grund für eine Ablehnung. Beispielsweise mussten 18 Frauen in einem Frauenhaus weiter weg untergebracht werden, da sie sonst Gefahr liefen, von den Tätern gefunden zu werden.
Mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses wurden die Hilfesuchenden an andere Einrichtungen weitervermittelt.
Auch obdachlose Frauen mussten schon abgelehnt werden. Grund war die fehlende Finanzierungsgrundlage ihres Aufenthaltes. Hilfe erhalten betroffene Frauen bei der Wohnungslosenhilfe.
Komplexe Finanzierung erschwert Hilfestellung
Maybach beklagt, „die problematische Tagessatzfinanzierung der Unterbringung, die unter anderem dazu führt, dass man Betroffenen häuslicher Gewalt wenn dann nur mit hohem bürokratischen Aufwand Schutz und Unterkunft bieten kann“.
Der Tagessatz setze sich aus den Kosten für Betreuung und Unterkunft pro Person für einen Aufenthaltstag zusammen, so Maybach. Die Mietkosten würden vom Jobcenter festgelegt und die Betreuungskosten „zwischen Landratsamt und dem Trägerverein des Frauenhauses verhandelt und festgesetzt“, erklärt Maybach.
Aufenthalt kann teuer werden
Dieser Tagessatz kann dazu führen, dass der Aufenthalt, je nach Länge und Personenzahl – beispielsweise, wenn die Betroffene mit ihren Kindern Hilfe sucht, – sehr kostspielig wird. Die Höhe des Tagessatzes variiert von Ort zu Ort, da eine einheitliche Regulierung fehlt.
Der Landkreis Calw handhabt die Finanzierung wie folgt, erklärt Maybach: Die Betreuungskosten würden vom Herkunftslandkreis übernommen; die Mietkosten dagegen vom Jobcenter. Voraussetzung hierfür sei, dass die Betroffene SGB II (auch „Bürgergeld“ genannt) berechtigt ist.
Sobald eine Frau beispielsweise ein eigenes Einkommen hat, Arbeitslosengeld bezieht oder keinen gesicherten Aufenthaltstitel hat, habe sie keinen Anspruch auf die Unterstützung des Jobcenters. In diesen Fällen könne es sein, dass die Frauen die Mietkosten selbst übernehmen müssen.
Viele Betroffene können sich diese Kosten nicht leisten oder würden abgeschreckt, meint Maybach. Dabei muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob die Hilfesuchende Unterstützung erhält oder nicht. Durch diese Einzelfallbeurteilung entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand, der unter anderem von dem Personal der Frauenhäuser aufgefangen werden muss, erklärt Maybach. Diese leiden jedoch unter Fachkräftemangel und sind unterbesetzt, wodurch sie kaum Kapazitäten haben, die bürokratische Arbeit aufzufangen. „Kernaufgabe des Frauenhauses ist es Schutz, Unterbringung und Beratung zu bieten, statt Finanzierungsfragen zu klären“, so Maybach.
Gewalthilfegesetz soll helfen
Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gewalthilfegesetz soll diesen und weiteren Problemen Abhilfe schaffen. Kern des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Personen, die unter geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt leiden.
Dafür sollen bis 2032 unter anderem die Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote verbessert werden, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hoffnung für die Zukunft
Maybach ist vorsichtig optimistisch. An Nachfrage mangelt es heute schon nicht. Wird der Rechtsanspruch gültig und jeder Betroffenen Zugang zu den Schutz- und Beratungsangeboten garantiert, so müssten die Rahmenbedingungen stimmten, so Maybach. Dies schließt den Ausbau der Plätze und Schutzräume ein, aber auch eine unkomplizierte Finanzierung, mehr Fachpersonal, ein fließendes Zusammenspiel der Behören und Länder, Präventionsmaßnahmen, und vieles Weitere. Besonders hofft Maybach auf eine „bundeseinheitliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems.“ Damit soll jeder Frau – und ihren Kindern – schnell und ohne hohen bürokratischen Aufwand geholfen werden können.
Hier gibt es Hilfe
Frauenhaus im Landkreis Calw
Telefon 07051/782 81; E-Mail: info@frauenhaus-calw.de; www.frauenhaus-calw.de
Kostenloses Hilfetelefon
08000 116 016 oder Polizei 110
Freie Frauenhausplätze
www.frauenhaus-suche.de