Frauenhäuser bieten Schutz, doch ihre Finanzierung ist kompliziert. Foto: picture alliance/dpa/Maja Hitij

Die Fallzahlen häuslicher Gewalt sind in der Pandemie gestiegen. Ein Zufluchtsort für Frauen und Kinder sind Frauenhäuser. Doch manche haben Probleme mit der Kostenübernahme.

Stuttgart - Zwischen 20 und 30 Frauen sterben in Baden-Württemberg im Durchschnitt durch partnerschaftliche Gewalt – jedes Jahr. Katrin Lehmann ist beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Referentin für Frauen und Mädchen und nennt das schlichtweg einen Skandal. „Wir müssen diesen Skandal schnell und und wirkungsvoll beenden“, fordert sie gegenüber unserer Zeitung. Ein Baustein dazu wäre die bessere Ausstattung der Frauenhäuser im Land.

 

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Dafür macht sich auch die Landtags-SPD stark. „Wir brauchen eine pauschale Grundfinanzierung“, sagt die Tübinger Abgeordnete Dorothea Kliche-Behnke unserer Zeitung. Und zwar unabhängig von den Einzelfällen. Zwar hat der Bund eine Regelung in Aussicht gestellt, doch die lässt auf sich warten. Kliche-Behnke verlangt rasch ein eigenes Landeskonzept: „Ich wünsche mir, dass sich zeitnah etwas tut.“ Baden-Württemberg sieht sie unter den Schlusslichtern bei der Finanzierung der Frauenhäuser.

Lücken im Finanzierungsraster

Zuständig für die Unterbringung sind die Stadt- und Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger. Finanziert wird über Landesmittel, Geld der Kommunen und der Träger und über Eigenanteile. Zurzeit fallen für Kliche-Behnke zu viele hilfesuchende Frauen durch das Finanzierungsraster. Rentnerinnen und Studentinnen beispielsweise, oder EU-Bürgerinnen, die noch nicht lange genug in Deutschland leben, um Sozialleistungen zu beziehen. Probleme können auch arbeitslose Frauen bekommen. Die Forderung ist klar: „Jede Frau muss unabhängig von ihrem Hintergrund Schutz finden“.

Schwierig kann es mit der Kostenübernahme auch werden, wenn Frauen in einem anderen Landkreis Schutz suchen. Das ist jedoch häufig notwendig, erzählt Lehmann. Zu oft liefen Frauen sonst Gefahr, dass ihnen ihre Bedroher etwa beim Einkaufen auflauern. Doch die Kostensätze der Landkreise unterscheiden sich. Lehmanns Erfahrung hat gezeigt, dass manche Ämter es sogar ablehnen, die Kosten für die Unterbringung in einem anderen Kreis zu übernehmen.

Für Pauschalen in der Finanzierung

„Wir brauchen auf Bundesebene einen Rechtsanspruch auf Schutz im Frauenhaus und wir brauchen eine Pauschalfinanzierung auf Bundes- oder Landesebene“, sagen Kliche-Behnke und Lehmann. „Die Frauenhäuser können so nicht wirtschaften“, betont Lehmann gegenüber unserer Zeitung. Auch die Bürokratie nehme die Mitarbeiterinnen zu sehr in Anspruch.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) zeigt für die Anliegen Verständnis. In einer Anfrage der SPD, die unserer Zeitung vorliegt antwortet er: „Eine einzelfallunabhängige Finanzierung und ein einheitliches Abrechnungssystem sind zu begrüßen“. Doch müsse dies „Teil der Diskussionen um eine bundeseinheitliche Regelung und einen Rechtsanspruch sein“.

Dafür setze sich die grün-schwarze Landesregierung vielfältig aktiv ein. So habe das Land an einem Positionspapier „Schutz und Beratung bei Gewalt bundesweit sicherstellen“ mitgearbeitet, das als Grundlage für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dienen solle.

Sozialminister Lucha für Verbesserungen in Baden-Württemberg

Auch im Land selbst sieht Lucha durchaus Nachholbedarf. Er räumt in der Anfrage ein: „Bis es zu der tatsächlichen bundesgesetzlichen Regelung kommt, bedarf es einer zeitnahen Verbesserung der Finanzierung des Hilfesystems“. Das Ministerium werde die Kommunalen Landesverbände „um eine Überarbeitung der Empfehlung zur Frauenhausfinanzierung bitten“, sagt Lucha zu.

In Baden-Württemberg bieten 43 Frauenhäuser mit rund 820 Plätzen Frauen und Kindern Schutz. Lucha betont, die Hilfestrukturen seien ausgebaut worden, im vergangenen Jahr seien zwei neue Häuser auf den Weg gebracht worden. Das Land hat nach Angaben des Arbeitskreises Frauenhausfinanzierung seine Zuschüsse für die Frauenhäuser von knapp einer Million im Jahr 2019 auf sechs Millionen im Jahr 2021 erhöht. Die Auslastung spricht laut Sozialministerium dafür, dass die Nachfrage gedeckt werden kann. Jedoch sei es möglich, dass nicht alle Frauen einen Platz an einem Ort ihrer Wahl finden.