Das Entgelttransparenzgesetz zeigt bisher kaum Wirkung – zur gleichberechtigten Entlohnung hat es wenig beigetragen. Ob eine Reform Abhilfe schafft, erscheint fraglich, meint Matthias Schiermeyer.
Stuttgart - Wie stark die Frauen bei der Bezahlung benachteiligt werden, darüber wird seit vielen Jahren gezankt. Eine Lohndiskriminierung ist belegbar – wenn auch keineswegs im Umfang von 18 Prozent. Um auf diese Kampfzahl zu kommen, wird großteils Unvergleichliches miteinander verglichen.
Die Wirkungen des Gesetzes sind überschaubar
Bevor der Streit in Dauerschleife fortgeführt wird, gilt es, die Instrumente zu verbessern, die den Frauen den beruflichen Alltag erleichtern: die arbeitsplatznahe Kindertagesbetreuung etwa. Das Entgelttransparenzgesetz gehört eher nicht dazu. Demnach gilt seit vier Jahren in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch. Dort muss der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt von Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts benennen, die eine ähnliche Arbeit leisten. Die Wirkungen des Gesetzes sind überschaubar. Weder bei den Arbeitgebern noch in Belegschaften hat es bisher größere Aktivitäten ausgelöst. Das hat mit dem komplizierten Auskunftsprocedere zu tun, aber auch mit der Notwendigkeit, für das Gehalt in die Offensive zu gehen – das scheuen viele. Zudem haben seither nur wenige Betriebe ihre Lohnstrukturen überprüft. Und ein großer Teil der zumeist kleineren Mittelständler unterhalb des Schwellenwerts ist gar nicht tangiert.
Arbeitgeber müssen ohnehin reagieren
Die Ampelregierung sieht die mangelnde Effektivität und will das Gesetz zuerst evaluieren. Sich Zeit zu lassen muss kein Nachteil sein. Längst sind viele gut ausgebildete Frauen dabei, sich einen gleichberechtigten Platz in der Berufswelt zu erobern. Arbeitgeber müssen auch für sie attraktiv sein. Da wird die Lohnlücke womöglich eher geschlossen als mit Bürokratieungetümen, die es nicht in den betrieblichen Alltag schaffen.
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