Franz-Peter Tebartz-van Elst Foto: dpa

Wie das Oberlandesgericht in Hamburg am Montagmittag mitteilt, ist das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden.

Wie das Oberlandesgericht in Hamburg am Montagmittag mitteilt, ist das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden.

Hamburg - Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muss der Kirchenmann 20.000 Euro zahlen, wie das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat.

Bereits Ende Oktober hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, stimmte nun aber zu.

Nach der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz und der heftigen Kritik an seiner Amtsführung nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des Papstes derzeit eine Auszeit.