In den vergangenen Wochen gingen tausende Franzosen auf die Straße, um gegen die geplante Rentenreform zu demonstrieren (Archivbild). Foto: dpa/Thibault Camus

Der französische Senat stimmt trotz aller Proteste einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre zu. Besiegelt ist die Rentenreform damit aber noch nicht.

Trotz aller Proteste gegen die Rentenreform hat der französische Senat einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre zugestimmt. In der Nacht zu Donnerstag stimmten 201 Senatoren für einen entsprechenden Artikel, 115 gegen diesen. Besiegelt ist das Vorhaben der Mitte-Regierung unter Präsident Emmanuel Macron damit aber noch nicht. Auch die Nationalversammlung als zweite Parlamentskammer muss noch zustimmen. Hier hatte die Regierung zuletzt Schwierigkeiten, Mitstreiter für die Reform zu finden.

 

Frankreichs Regierung plant das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben. Darüber hinaus soll die Zahl der nötigen Einzahlungsjahre für eine volle Rente schneller steigen. Die Gewerkschaften halten das Projekt für ungerecht und brutal. In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder massive Streiks und Proteste gegen die Reform gegeben.

Regierung will Rente ohne Abschlag ab 67 Jahren beibehalten

Momentan liegt das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt aber später: Wer nicht lang genug eingezahlt hat, um Anspruch auf eine volle Rente zu haben, arbeitet länger. Mit 67 Jahren gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag – dies will die Regierung beibehalten. Die monatliche Mindestrente will sie auf etwa 1200 Euro hochsetzen.

Noch bis Ende der Woche soll der Senat über die Reform beraten. Anschließend soll eine Kommission aus Senatoren und Abgeordneten versuchen, einen Kompromiss zwischen den beiden Parlamentskammern auszuarbeiten. Aus Zeitgründen war in der Nationalversammlung nicht über den zentralen Artikel zum höheren Rentenalter abgestimmt worden. Sollte das Projekt im Parlament scheitern, bliebe der Regierung noch die Möglichkeit, eine Umsetzung der Reform anzuordnen.