Nadelnde Weihnachtsbäume, Adventskränze in Flammen, zerstörte Geschenke: Wer haftet in solchen Fällen? Wir haben zu Weihnachten nachgefragt.
Bestens, wenn’s unterm Weihnachtsbaum besinnlich bleibt. Doch Missgeschicke und Unglücke passieren auch in der Weihnachtszeit. Am Ende steht häufig die Frage nach der Haftung oder nach Umtausch-Möglichkeiten.
Kann ich meinen Tannenbaum umtauschen, wenn er nadelt?
„Der Tannenbaum ist nichts anderes als jeglicher andere Kaufgegenstand“, erklärt Rechtsanwalt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein unserer Redaktion. Er sollte laut Rotter also so frisch und haltbar sein, dass er seine Aufgabe als grüner Weihnachtsbaum erfüllt. Wenn er aber nadelt? Dann besteht ein Mangel, erklärt Rotter.
Der Kunde darf den Baum zum Verkäufer zurückbringen und einen anderen, frischen Baum verlangen. Weigert sich der Verkäufer oder hat er nur alte Gerippe dastehen und kann keinen Ersatz liefern, hat der Kunde Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung, berichtet der Experte. Doch dabei entstehen Probleme. Erstens: „Bekommt man vom Weihnachtsbaumverkäufer einen Kassenbon, mit dem man beweisen kann, dass der Baum hier und nicht woanders gekauft worden ist?“, fragt Rotter. Problem zwei: Der Verkäufer könnte behaupten, der mangelhafte Christbaum sei nicht der verkaufte Baum. Eindeutig ist die Lage hier demnach nicht.
Das passiert, wenn ich beim Auspacken ein Geschenk beschädige
„Das Geschenk gehört beim Auspacken ja bereits dem Beschenkten – geht es beim Auspacken kaputt, ist es daher ein Eigenschaden“, berichtet eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die private Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall nicht.
Was, wenn ich ein Geschenk öffne und es ist beschädigt? Kann ich es zurückbringen?
Das ist kompliziert. Denn Geschäftspartner sind Schenker und Verkäufer, erklärt Rechtsanwalt Rotter. Derjenige, der schenkt, hat Gewährleistungsansprüche – er könnte sie an den Beschenkten abtreten. Der Beschenkte könnte so zumindest versuchen zu reklamieren. Die Beweispflicht dafür, dass das Geschenk beim Kauf ohne Mangel war, hat übrigens der Verkäufer, wenn der Schenker ein Verbraucher ist – jemand, der für private Zwecke einkauft.
Was, wenn sich jemand am heißen Weihnachtsessen verbrennt?
“Zum Glück sind wir hier in Deutschland und nicht in USA, wo man einem Kunden sagen muss, dass der Kaffee heiß ist und dass man den Papp-Kaffeebescher nicht zwischen den Knien einklemmen darf, weil sonst der heiße Kaffee auf die Knie schwappt“, betont Rotter. Eine erhöhte Fürsorgepflicht gilt allerdings, wenn beispielsweise Menschen mit Behinderung am Tisch sitzen. Auch bei einem Weihnachtsessen „nur für Kinder ohne Eltern übernimmt natürlich der Gastgeber die Aufsichtspflicht“.
Wer haftet für Schäden, die durch Feuer und Löschen entstehen?
Ist der Weihnachtsbaum abgebrannt? Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen laut GDV in der Regel für Brandschäden auf. Zerstört ein Feuer Einrichtung oder Geschenke, leistet die Hausratversicherung. Brennt ein Haus ganz oder teilweise ab, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. „Die Versicherung zahlt allerdings meist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren“, mahnt die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zu Weihnachten und Silvester brennt es übrigens häufiger als sonst – meist liegt das Plus bei 40 bis 50 Prozent. 2021 betrug Schaden bei etwa 7000 zusätzlichen Bränden rund 26 Millionen Euro, wie eine GDV-Sprecherin unserer Redaktion berichtet.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt demnach keine Schäden, die von Angehörigen verursacht werden, die mit dem Versicherten unter einem Dach leben. Wenn ein Dritter – beispielsweise ein Gast, der nicht zur Familie gehört – den Brand verursacht, springt möglicherweise die private Haftpflichtversicherung ein. Hier kommt es aber auf den jeweiligen Einzelfall an, so die GDV-Sprecherin.
Die Versicherung schnell informieren
Die Versicherung sollte zügig informiert werden, rät die Verbraucherzentrale Bremen – und zwar, bevor die Schäden beseitigt werden. Diese sollten mit Hilfe von Fotos oder Videos dokumentiert werden. Hilfreich auch: eine Liste der beschädigten Gegenstände.
LED-Kerzen oder echte Kerzen: Darauf sollte geachtet werden
LED-Kerzen sind ungefährlicher als echte Kerzen. „Deshalb sollten echte Kerzen nie unbeaufsichtigt sein, wenn sie brennen“, so die Sprecherin. Die Wahl der Kerzen habe per se aber nichts mit Fahrlässigkeit zu tun.