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Ledige Väter haben ab sofort mehr Rechte: Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Karlsruhe/Stuttgart - Karlsruhe hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Von nun an können sie auch gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder einfordern (Az.: 1 BvR 420/09). Wir geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Warum ist die bisherige Regelung zum Sorgerecht verfassungswidrig?

Bislang gilt: Ohne Zustimmung der Mutter geht gar nichts. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt. Väter hatten bisher keine Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Sie konnten noch nicht einmal vor Gericht ein Sorgerecht erstreiten - unabhängig davon, ob dies dem Wohl des Kindes dienen würde. Dieser Ausschluss des Vaters, so die Verfassungsrichter, verletze sein im Grundgesetz verankertes Elternrecht. Karlsruhe folgte mit dem Beschluss einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte Ende 2009 entschieden, dass die Sorgerechtsregelung in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot und Recht auf Achtung des Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Leiden nicht die Kinder darunter, wenn es zum Streit über das Sorgerecht kommt?

Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass sich beide Elternteile um sie kümmern. Zwar könnten Gerichtsverfahren nach Ansicht des Verfassungsgerichts "temporär eine zusätzliche Belastung für das Kind mit sich bringen", jedoch diene die Klärung des Sorgerechts den Interessen des Kindes. Im Schnitt verständigt sich jedes zweite nicht verheiratete Paar auf ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) befürchtet nach dem Urteil eine Klagewelle. Sorgerechtsprozesse würden Familien und Kinder stark belasten. Diese seien auch keine kurzfristige Angelegenheit, wie die Verfassungsrichter mutmaßen, sondern könnten jahrelang dauern und teuer werden.

Was bedeutet ein gemeinsames Sorgerecht für die Erziehung?

Das Sorgerecht gibt Eltern deutlich mehr Rechte als das bloße Recht auf Umgang, das schon bisher allen Vätern zusteht. "Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet aber nicht, dass die Eltern nun jede Entscheidung gemeinsam treffen müssen", sagt der Familienrechtsexperte Wolfgang Schwackenberg. "Es gilt aber für alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung: etwa, wo das Kind wohnt, welche weiterführende Schule es besuchen soll."

Welche möglichen Sorgerechts-Varianten ergeben sich aus dem Urteil?

Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Neuregelung des Sorgerechts. Diskutiert wird dabei auch die Widerspruchslösung. Danach würden unverheiratete Eltern von Geburt an das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Die Familienexpertin des Deutschen Anwaltsvereins, Eva Becker, hält diese Variante für wahrscheinlich. "Der Mann kann innerhalb einer bestimmten Frist zum Standesamt gehen und sagen: Ich bin der Vater. Dann wird er als Mitsorgender aufgenommen." Die Mutter könnte dagegen Widerspruch einlegen. Sollte sie vor Gericht recht bekommen, würde das geteilte Sorgerecht dem Vater wieder entzogen. Die zweite Variante, dass der Vater sein Sorgerecht erst vor Gericht einklagen muss, sei eine höhere Hürde, erklärt die Berliner Familienanwältin. Allerdings sei es "noch ganz offen", wie die Regierung entscheidet.

Alleinerziehende Mütter werden weiter benachteiligt

Ab wann gilt das Gesetz?

Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, im Herbst oder Frühjahr, ordneten die Richter eine Übergangsregelung an: Demnach sollen die Familiengerichte den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen, wenn Vater oder Mutter dies beantragen und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

In welchen Fällen können Gerichte den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ablehnen?

Gerichte können den Antrag ablehnen, wenn ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht. Hierfür seien jedoch gewichtige Gründe erforderlich, meint Familienrechtsexperte Wolfgang Schwackenberg: "Etwa, wenn zwischen den Eltern überhaupt keine Verständigung über die Erziehung möglich ist oder gar ein Elternteil das Kind misshandelt. Der Regelfall dürfte sein, dass ein gemeinsames Sorgerecht erteilt wird, wenn der Vater es wünscht."

Was sagen Väter-Verbände?

Der Verein Väteraufbruch für Kinder, der ledige und geschiedene Väter vertritt, bemängelt, dass in Deutschland eine "gewisse Mütterlastigkeit" vorherrsche. "Väter haben es sehr schwer, wenn sich die Mutter querstellt", sagt Bundesgeschäftsführer Rüdiger Meyer-Spielbrink unserer Zeitung. "Deshalb plädieren wir für das gemeinsame Sorgerecht. Wenn die Mutter dagegen ist, muss sie klagen und es vor Gericht gut begründen."

Ist das Karlsruher Urteil praxisstauglich?

Da gehen die Meinungen auseinander. Beim baden-württembergischen VAMV-Landesverband in Stuttgart glaubt man, dass das Urteil alleinerziehende Mütter, von denen es im Südwesten rund 300.000 gibt, weiter benachteilige. "Das Sorgerecht ist ein juristischer Begriff, aber die Sorge um ein Kind ist etwas anderes." Kinder bräuchten ein warmes Bett, Essen, Kleidung, einen Menschen, der mit ihnen spricht, Hausaufgaben macht. "Die Mütter hätten gerne eine Antwort darauf, wie zukünftig diese Sorge geteilt werden soll." Nach Ansicht von Becker ist das Urteil dagegen notwendig, weil es für ledige Väter "enorm viel bewirkt". Nun würden sie geschiedenen Vätern gleichgestellt und müssten sich nicht erst profilieren.