Ein Hund muss erst angemeldet werden, wenn er drei Monate oder älter ist. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Die Hundesteuer - ein stark diskutiertes Thema. Doch egal ob Befürworter oder Gegner - nicht ganz klar zu sein scheint, wofür die Steuereinnahmen eigentlich genutzt werden. Und gibt es eigentlich auch eine Katzen- oder Pferdesteuer? Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die umstrittene Abgabe.

Oberndorf - Im Allgemeinen gehört die Hundesteuer zu den örtlichen Steuern und jede Gemeinde kann dafür ihre eigenen Regelungen treffen. Dabei sind die Einnahmen der Hundesteuer für die Gemeinde nicht zweckgebunden. Sie fließen also in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde.