Es gelten wieder strengere Regeln in vielen Lebensbereichen. Besonders für Ungeimpfte hat dies erhebliche Auswirkungen. (Symbolfoto) Foto: tsuguliev – stock.adobe.com

In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch die Corona-Warnstufe. Das heißt, es gelten wieder strengere Regeln in vielen Lebensbereichen. Besonders für Ungeimpfte hat dies erhebliche Auswirkungen. Doch was bedeutet die Warnstufe eigentlich genau und wann muss ein Ungeimpfter einen PCR-Test nachweisen?

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Oberndorf - Unsere Redaktion gibt einen Überblick über die neuen Regelungen des Sozialministeriums. Unter anderem erklären wir, welche Auswirkungen die Warnstufe für Menschen hat, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. 

Welche Kontaktbeschränkungen gelten in der Warnstufe?

Bei privaten Treffen oder Veranstaltungen, wie beispielsweise Geburtstagen oder Hochzeiten, gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich nun nur noch mit weiteren fünf Menschen treffen. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen dabei als ein Haushalt. Dabei werden Geimpfte und Genesene, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt.

In welchen öffentlichen Bereichen muss ein Ungeimpfter einen PCR-Test vorweisen?

Generell müssen Ungeimpfte in der Warnstufe einen PCR-Test nachweisen, wenn sie sich in geschlossenen Räumen aufhalten.

Dies gilt für folgende Bereiche:

- in Restaurants, Bars, Spielhallen oder Imbissen

- in Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien, Gedenkstätten oder Bibliotheken

- in Freizeitparks und Schwimmbädern

- bei Messen, Ausstellungen und Kongressen

- im Sportverein und im Fitnessstudio

- bei öffentlichen Veranstaltungen, die drinnen stattfinden

Kann ich als Ungeimpfter auf öffentliche Veranstaltungen gehen?

In der Warnstufe gilt bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, die 3G-Pflicht. Das bedeutet, Ungeimpfte dürfen Veranstaltungen wie Konzerte, Stadtfeste, Theateraufführungen oder die Oper nur mit einem PCR-Testnachweis besuchen.

Wo reicht ein Schnelltest aus?

Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, ist der Nachweis über einen Schnelltest ausreichend. Wer einen Termin im Nagelstudio oder beim Friseur wahrnehmen möchte, muss ebenfalls nur einen Antigen-Schnelltest nachweisen. In der Warnstufe gilt dies generell für körpernahe Dienstleistungen. Allerdings bleibt es jedem Dienstleister selbst überlassen, das 2G-Modell einzuführen.

Ungeimpfte, die in einem Hotel übernachten möchten, müssen keinen PCR-Test vorlegen. Vielmehr gilt die 3G-Regel in Beherbergungsbetrieben. Ein Schnelltest muss jedoch alle drei Tage wiederholt werden.

Keine strengeren Regelungen gelten für religiöse Veranstaltungen und im Einzelhandel. Über ein 2G-Modell kann in diesen Bereichen von den Verantwortlichen selbst entschieden werden.

Wo gilt die 2G-Regel in BW?

In Baden-Württemberg haben nach Eintritt der Warnstufe nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Diskotheken. Hier werden keine Ausnahmen für nicht Impffähige und Schüler gemacht.

Gibt es Ausnahmen für die PCR-Pflicht und die 2G-Pflicht?

Von den Beschränkungen ausgeschlossen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre oder Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult wurden. Auch Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, werden in der Schule getestet und sind somit von der PCR-Pflicht befreit. Als weitere Ausnahme gelten Personen, die älter als 17 Jahre sind, aber die nicht mehr zur Schule gehen. Sie müssen einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen.

Ebenfalls von der PCR-Pflicht befreit sind alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für sie reicht ein negativer Antigen-Schnelltest als Nachweis. Zusätzlich ist ein ärztlicher Nachweis notwendig.

Dies gilt auch für Menschen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt.

Eine Ausnahme sind auch Schwangere und Stillende, weil es für diese erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der Stiko gibt. Anstatt eines PCR-Tests ist auch für sie ein negativer Schnelltest ausreichend.

Welche Regelungen gelten für Weihnachtsmärkte in der Warnstufe?

Wer einen Weihnachtsmarkt in Baden-Württemberg besuchen möchte, muss die 3G-Pflicht beachten und mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden sein. Wer Lebensmittel an einem Verkaufsstand anbietet, muss ein Hygienekonzept haben. Für den reinen Warenverkauf gibt es auf dem Weihnachtsmarkt keine Beschränkungen.

Wo kann ich einen PCR-Test machen?

PCR-Tests nehmen fast nur noch Hausärzte vor. Auf einer Übersichtskarte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sind die Corona-Schwerpunktpraxen im ganzen Land zu finden. Wichtig dabei ist: Nicht einfach hingehen, sondern telefonisch im Voraus nach einem PCR-Test erkundigen.

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