Pfingsten steht vor der Tür und das lange Wochenende eignet sich perfekt für einen Familienbesuch, einen Kurzurlaub oder einfach nur zum Entspannen. Doch was ist überhaupt erlaubt? (Symbolfoto) Foto: (dpa)

Pfingsten steht vor der Tür und das lange Wochenende eignet sich gut für einen Familienbesuch, einen Kurzurlaub oder einfach nur zum Entspannen. Aber was ist eigentlich erlaubt? Dies fragen sich auch viele unserer Leser. Wir haben die Fragen gesammelt und zusammengefasst.

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Oberndorf - Langersehnte Freizeitaktivitäten stehen bei den meisten ganz oben auf der Liste. Ob und was man allerdings unternehmen kann, hängt nach wie vor von der jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises ab. 

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Wohnt man in einem Landkreis mit einer Inzidenz von über 100, gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes - das heißt, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bestehen weiterhin. Für die Pfingst-Feiertage ändert sich nichts und Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomien und Hotels bleiben geschlossen. 

Darf ich die Feiertage mit Freunden und Familie verbringen? Dürfen wir gemeinsam grillen?

In einem Landkreis mit einer Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sind Treffen, wie zum Beispiel ein gemeinsames Grillen, mit zwei Haushalten, aber maximal fünf Personen erlaubt. In Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 50 darf man sich sogar mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen.

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In beiden Fällen gilt: Geimpfte und Genesene werden nicht als Kontakte gezählt. Auch Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Außerdem werden Paare, die nicht zusammenleben, als ein Haushalt angesehen.

Kann ich ins Freibad gehen?

Ja, wenn die Inzidenz im Landkreis fünf Tagen hintereinander unter 100 liegt, sind die Außenbereiche von Schwimmbädern, Freibädern sowie Badeseen unter kontrollierten Bedingungen wieder geöffnet. 

Kann ich zum Wellness gehen?

Derzeit sind Wellnessbereiche noch geschlossen. Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes dürfen Wellnessbereiche, Saunen und Innenbereiche von Schwimmbädern erst wieder öffnen, wenn die Inzidenz nach Unterschreitung der 100er-Marke weitere 14 Tage sinkt. 

Gibt es über Pfingsten keine Ausgangssperre?

Die Ausgangssperre besteht nur in Orten, die in einem Landkreis mit einer Inzidenz von über 100 liegen. In diesen Landkreisen muss man von 22 bis 5 Uhr zu Hause bleiben.

Darf ich auch ohne Test zum Friseur gehen?

Ja, auch hier gilt, dass der Landkreis stabil bei einer Inzidenz von unter 100 liegen muss. Erst bei einer Inzidenz von über 100 muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bei Dienstleistungen ohne Maske, wie zum Beispiel einer Bartrasur, muss in jedem Fall ein gültiger, negativer Corona-Test vorliegen.

Darf ich ein Restaurant auch ohne Test besuchen? 

Da sich die Gastronomie in Baden-Württemberg in allen Öffnungsstufen an bestimmte Hygieneanforderungen halten muss, ist ein negativer Test eine Voraussetzung für einen Restaurantbesuch, egal ob außen oder innen. Befreit von der Testpflicht ist man nur als Geimpfter oder Genesener. 

Eine weitere Ausnahme sind Kinder bis einschließlich fünf Jahren, die keine Symptome aufweisen. Sie werden als getestet angesehen.

Welche Regeln gelten für Nicht-Geimpfte in der Gastronomie? 

Wer nicht geimpft oder genesen ist und die Gastronomie besuchen möchte, muss einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. 

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Reisemöglichkeiten über Pfingsten

Wer über Pfingsten verreisen möchte, hat innerhalb Deutschlands wieder ein paar mehr Möglichkeiten. In Baden-Württemberg dürfen Hotels und Gastronomien unter bestimmten Hygieneauflagen wieder öffnen. In anderen Bundesländern, in denen die Inzidenzzahl ebenfalls stabil unter 100 liegt, entscheiden die jeweiligen Landesregierungen selbst. Auch innerhalb Europas gibt es täglich mehr Reisemöglichkeiten und die Bedingungen vom Auswärtigen Amt werden laufend angepasst.

Welche Reisemöglichkeiten gibt es?

Nicht nur innerhalb Deutschlands öffnen einige Bundesländer für den Tourismus. Auch einzelne Länder innerhalb Europas lockern ihre Einreiseregelungen nach und nach. Je nach Land gelten spezifische Reisewarnungen. Die Bundesregierung rät weiterhin von Reisen ins Ausland ab. 

Wer sich trotzdem dafür entscheidet, eine Reise anzutreten, muss bei seiner Rückkehr nach Deutschland gewisse Auflagen beachten. Dazu zählt das Ausfüllen einer digitalen Einreiseanmeldung. Kommt man aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet zurück, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Welche Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, kann man der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) entnehmen. Auch die App des Auswärtigen Amtes "Sicher Reisen" bietet umfangreiche Informationen über das gewünschte Reiseziel und die derzeitige Situation im Land.

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Darf ich in einer Ferienwohnung übernachten oder zum Camping gehen?

Ja, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen unter 100 ist, sind Ferienwohnungen und Campingplätze unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Voraussetzung für eine Reise dieser Art ist der Nachweis eines negativen Schnelltests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung.

Gilt die Quarantänepflicht auch für Genesene, Geimpfte oder Getestete?

Die häusliche Quarantäne kann früher beendet werden, wenn der Nachweis einer Genesung, einer Impfung oder eines negativen Tests vorliegt. Nur im Falle eines Aufenthaltes in einem Virusvariantengebiet bleibt die Quarantänepflicht trotzdem bestehen.

Darf ich für unter 24 Stunden in ein Risikogebiet reisen?

Ja, man darf auch unter 24 Stunden in ein Risikogebiet reisen, solange dies die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erlauben. Allerdings ist zu beachten, dass Einreisende nach Deutschland, die aus einem Risikogebiet kommen, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne begeben müssen.