Die Forsterneuerungseinrichtung für den Stadtwald betrifft vor allem den Großwald Waldmössingen an der Straße in Richtung Aichhalden. Foto: Herzog

Für den Schramberger Stadtwald steht die Verabschiedung des Forsteinrichtungswerks für den Zeitraum 2026 bis 2035 an. Mit rund 250 Hektar befindet sich die größte Fläche im Stadtteil Waldmössingen.

In der Sitzung des Ortschaftsrats sprach Ortsvorsteher Reiner Ullrich von einem wichtigen Bestandteil der Finanzkraft der Stadt, den die Forstwirtschaft leiste. Auch mit dem neuen Forsteinrichtungswerk hoffe er auf einen weiterhin wirtschaftlichen Erfolg, ohne dass der Erholungsfaktor zu kurz komme.

 

Die Erholungsfunktion in Schramberg-Tal sei höher als in Waldmössingen, berichtete Gebietsleiter Joachim Bea vom Kreisforstamt. In dem Stadttteil stünde die ökonomische Zielsetzung mit dem Erwirtschaften von Gewinnen in den nächsten zehn Jahren an erster Stelle. Hierfür werde hochwertiges Holz bereitgestellt. Der Waldumbau müsse finanziert und bei der Jagdverpachtung ein Blick auf die Waldverjüngung geworfen werden. „Wir hoffen auf einen nassen Sommer wie 2024, aber die Schäden werden weitergehen“, mutmaßte der Forstexperte.

Um die ökologischen Ziele zu erreichen, müsse die Arten- und Baumartenvielfalt erhöht werden, wodurch sich auch die Anzahl der Tiere mehre. Auch die Sozialfunktion des Waldes habe eine hohe Bedeutung.

Infrastruktur erhalten

Um die Naherholungsfunktion zu erfüllen, müsse die Infrastruktur wie Wege erhalten und gepflegt werden, betonte Bea.

Eine gute Planung sichert die ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen“, bilanzierte Revierförster Jörg Fehrenbacher.

Frage nach Vergrößerung der Waldfläche

Die Anfrage aus der Ratsmitte, ob die Möglichkeit bestünde, die Waldfläche zu vergrößern, antwortete Bea. Ihm zufolge besteht eine pauschale Verpflichtung Wald aufzuforsten, wenn zuvor weggekommen sei.

Auch Waldankauf sei möglich, „jedoch nur zur Arrondierung und wenn es Sinn macht“.

Rat Adrian Schmid zeigte sich mit der Reihenfolge der Schwerpunkte nicht konform. Der Wald könne nur funktionieren, wenn Ökonomie und Ökologie im Gleichklang stünden. Dies, versicherte Fehrenbacher, werde so verfolgt. Im Landeswaldgesetz seien alle drei Bereiche, also auch die soziale Funktion, gleichrangig.

Waldbegehung gewünscht

Dem Wunsch von Lorenz Risch einer Waldbegehung mit dem Ortschaftsrat, kam der Revierförster gerne nach. „Machen wir im Mai oder Juni“.

Mit einer Enthaltung stimmte der Ortschaftsrat mehrheitlich der von Bea und Fehrenbacher vorgestellten Eigentümerzielsetzung zu.