Beim Waldbautag auf dem Schanzenberghof stand die Praxis im Mittelpunkt. Foto: Hollemann (Symbolfoto)

Mit praktischen Übungen haben die Forstbetriebsgemeinschaften Niederwasser und Reichenbach ihre Herbstversammlung gestaltet.

Mit einem praxisnahen Waldbautag haben die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) Niederwasser und Reichenbach ihre Herbstversammlung abgehalten. Rund 30 Teilnehmer waren auf den Schanzenberghof in Hornberg-Niederwasser gekommen, um sich in Kleingruppen mit zentralen Themen der Waldbewirtschaftung zu befassen.

 

Nach der Begrüßung durch Martin Feiertag, Vorsitzender der FBG Hornberg-Niederwasser, teilten sich die Anwesenden auf drei Stationen auf: Martin Flach, Revierleiter der FBG Hornberg-Reichenbach, führte in die Holzsortierung ein, während Maximilian Teepe vom Amt für Waldwirtschaft die Jungdurchforstung erläuterte. Ein drittes Thema war die Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer, vorgestellt von Sarah Löffler, Revierleiterin der FBG Hornberg-Niederwasser.

Zu den Vorträgen gehörten jeweils auch praxisnahe Tipps oder Übungen

Alle Vorträge wurden durch Übungen direkt vor Ort ergänzt, sodass die Inhalte praxisorientiert und interaktiv vermittelt wurden. Zum Abschluss berichtete Kurt Weber, Waldservice Ortenau (WSO), über die aktuelle Lage auf dem Holzmarkt.

Am Beispiel von Sarah Löfflers Vortrag wurde deutlich, wie praxisrelevant die Inhalte waren. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte sie, worum es bei der Verkehrssicherungspflicht geht: „Jeder Waldbesitzer hat für sein Eigentum eine Verkehrssicherheitspflicht. Auf normalen Waldwegen gilt das Betreten zwar auf eigene Gefahr, doch sobald es um öffentliche Straßen oder Sitzgruppen im eigenen Wald geht, besteht die Pflicht, diese regelmäßig zu kontrollieren.“

Dokumentation ist von großer Bedeutung

Zur Verdeutlichung nannte sie Beispiele: Während einen Pilzsammler im Wald ein herabfallender Ast grundsätzlich auf eigenes Risiko trifft, sei ein Waldbesitzer verantwortlich, wenn an einem Picknicktisch oder einer anderen Sitzgelegenheit innerhalb seines Besitzes ein Ast auf Besucher stürzt – da könne dann auch bis hin zur Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gehen.

In ihrem Vortrag habe sie deshalb vor allem vermittelt, wann die Pflicht greift und wann nicht und wie sie im Alltag umgesetzt werden kann. „Meine wichtigste Botschaft war, dass es nicht nur ums Kontrollieren, sondern auch ums Dokumentieren geht“, betonte Löffler.

Zur Verkehrssicherheit erhielten die Teilnehmer eine einfache Vorlage

Dafür gab sie den Waldbesitzern direkt eine einfache Vorlage an die Hand. Abgegeben werden müsse diese Dokumentation nicht, sie solle lediglich griffbereit vorliegen, falls es zu einem Schadensfall komme.

Die Resonanz auf ihren Beitrag sei sehr positiv gewesen: „Das ist ein Thema, das man alltäglich nicht unbedingt auf dem Schirm hat, aber es ist trotzdem sehr wichtig“, so Löffler. Für sie selbst sei der Tag ebenfalls bereichernd gewesen, da sie den fachlichen Austausch schätzte und Einblicke in die Situation der FBG Reichenbach gewinnen konnte.

Waldservice Ortenau

Die Waldarbeiter von Forstbetrieben der Gemeinden, die nach dem Orkan „Lothar“ große Defizite und personelle Überkapazitäten hatten, wurden 2002 in einem Waldarbeiterpool zusammengeführt. Heute beschäftigt die WSO nach eigenen Angaben rund 25 Forstwirte und pro Lehrjahr etwa drei Auszubildende.