Als die Gemeinde Schömberg ankündigte, Bänke im Wald abzubauen, gab es Aufruhr. Das Land änderte sein Waldgesetz. Die Bänke bleiben. Wie sieht es mit anderen Einrichtungen aus?
Wegen der Verkehrssicherungspflicht kündigte die Gemeinde Schömberg an, Bänke im Wald abzubauen. Der Grund waren entsprechende Gerichtsurteile. Darauf wies auch das Landratsamt Calw hin. Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß.
Demnach müssen Spaziergänger zwar mit waldtypischen Gefahren rechnen, wenn sie im Wald unterwegs sind. Das bedeutet, dass der Waldbesitzer nicht haftbar gemacht werden darf, wenn jemand etwa durch einen herabfallenden Ast zu Schaden kam. Das galt aber nicht, falls jemand beim Sitzen auf einer Bank zu Schaden kam. Dann war der Waldbesitzer haftbar.
Bundesweite Petition
Der Wiehengebirgsverband Weser-Ems mit Sitz in Osnabrück initiierte im vergangenen Jahr eine bundesweite Petition, um die Haftungspflicht von Waldbesitzern bei Bänken, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschildern aufzuheben. Rund 22 000 Unterschriften kamen zusammen.
Inzwischen änderte wenigstens der Landtag von Baden-Württemberg das Landeswaldgesetz. Wer sich auf eine Sitzbank setzt oder vor einer Informationstafel steht, tut dies nun ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Waldbesitzer kann folglich nicht in Haftung genommen, wenn dem Waldbesucher etwas zustößt.
Landeswaldgesetz geändert
Auf diese Änderung des Landeswaldgesetzes machte Inge Hormel, Leiterin der Abteilung Forstbetrieb und Jagd im Landratsamt Calw, in der jüngsten Sitzung des Schömberger Gemeinderates aufmerksam. „Gott ist Dank ist das geändert“, war ihre Reaktion in der Sitzung auf diese Gesetzesänderung.
Weitergehende Regel erwünscht
Allerdings würde sich die Gemeinde Schömberg wünschen, wenn die Regelung zur Befreiung von der Haftungspflicht der Waldbesitzer noch weiter gefasst würde. Das machte Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg, deutlich.
Gilt die neue Regel auch für Himmelsliegen
Auch in der jüngsten Sitzung des Schömberger Gemeinderates war dies ein Thema. So wollte Michael Nothacker (UWV) wissen, ob die Befreiung von der Haftungspflicht zum Beispiel auch für Himmelsliegen gelte.
Das sei nicht eindeutig definiert, gab Hormel zu bedenken. Himmelsliegen seien nicht explizit erwähnt. Sie plädierte dafür, „lieber mal vorsichtig zu sein“. Es gehe hier um Richterrecht. Da spiele dann immer der Einzelfall eine Rolle gab, Hormel zu bedenken.
Dank an den Bürgermeister
Gemeinderat Christoph Eck (CDU) nutzte die Gelegenheit, sich bei Bürgermeister Matthias Leyn zu bedanken. Die Gemeinde Schömberg habe über die Medien auf das Thema aufmerksam gemacht. Dadurch sei es immerhin geschafft worden, dass das Landeswaldgesetz geändert werde.
„Der Wald muss immer zugänglich sein“, sagte Eck. Gerade für ältere Menschen sei es wichtig sich ausruhen zu können, wenn sie in den Wald gingen.