Ein deutsches Gericht verurteilt Assads Folterknecht. Das hat Bedeutung weit über den Fall hinaus, kommentiert Christian Gottschalk.
Stuttgart - Das Oberlandesgericht in Koblenz hat einen Mann verurteilt, der zu den Folterknechten des syrischen Diktators gehört. Das ist ein Urteil von gewaltiger Bedeutung. Vor einem Strafgericht geht es um die persönliche Schuld des Angeklagten. Das ist eine Binsenweisheit, die bei den jüngsten Prozessen gegen rechte Gewalttäter für viel Unmut gesorgt hat. Egal ob NSU-Verfahren, der Mord an Walter Lübcke oder das Attentat in Halle – in jedem Fall hätte man gerne mehr zu den Hintergründen erfahren. Auch im Fall von Assads Folterkammern bleiben Fragen offen. Allerdings ist das Urteil über die persönliche Schuld des Verurteilten hinaus ein Signal: Der Arm der Gerechtigkeit ist länger als gedacht.
Der Strafgerichtshof kann nichts machen
Dem Internationalen Strafgerichtshof sind in Sachen Syrien die Hände gebunden. Doch das Weltrechtsprinzip erlaubt es, dass besonders schwerwiegende Taten auch dann von nationalen Gerichten abgeurteilt werden können, wenn sie im Ausland von Ausländern an Ausländern begangen werden. Das ist keine deutsche Besonderheit, auch in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden sind solche Prozesse schon geführt worden. Bei allen Schwierigkeiten im Detail: An dem Prinzip festzuhalten ist erstrebenswert.