Die Geflügelpest ist auf dem Vormarsch – auch der Schwarzwald-Baar-Kreis ist betroffen. Alle Tiere eines betroffenen Betriebes getötet. Wie ein Biolandwirt seine Tiere schützt.
Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist die Geflügelpest Mitte Dezember in einem Betrieb auf der Gemarkung Bräunlingen ausgebrochen. Der Ausbruch in Bräunlingen wurde festgestellt, nachdem das hochansteckende aviäre Influenzavirus H5N1 in dem Legehennenbestand nachgewiesen worden war.
In der Folge wurden – wie bundesweit in solchen Fällen vorgeschrieben – eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Diese Zonen dienen dazu, mögliche weitere Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung des Erregers in weitere Bestände zu verhindern. Kontrollbesuche von Amtstierärzten, Meldepflichten und Bewegungsbeschränkungen für Tiere gehören zu den Kerninstrumenten dieser Strategie.
Der betroffene Legehennenbetrieb mit rund 2000 Hühnern musste vollständig gekeult werden, derzeit befindet sich dort kein einziges Tier mehr, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt.
2000 Hühner gekeult
Nach Einschätzung des Landratsamtes steht nun jedoch eine entscheidende Phase in der Seuchenbekämpfung bevor. Am vergangenen Samstag sollte die bisherige Schutzzone in eine Überwachungszone übergehen, da keine weiteren Fälle nachgewiesen wurden.
Diese Überwachungszone soll gemäß Landratsamt – sofern es zu keinen weiteren Ausbrüchen kommt – bis voraussichtlich 18. Januar bestehen bleiben. Für Geflügelhalterinnen und -halter im betroffenen Gebiet bedeutet dies, dass sie zwar eine leichte Entspannung der formalen Einstufung erleben, die praktischen Folgen aber weiterhin deutlich zu spüren sind. Einer, der von den Einschränkungen betroffen ist, ist Landwirt Mathias Friedrich aus Bräunlingen.
Er bewirtschaftet gemeinsam mit seiner Familie den Breghof, einen ökologischen Milchvieh- und Geflügelbetrieb in vierter Generation. Auf den Wiesen oberhalb der Breg hält Friedrich rund 120 Milchkühe. Zudem setzen er und seine Frau Nadja auf eine umfangreiche Hühnerhaltung mit mehreren tausend Legehennen, deren Eier als Bio-Freilandeier direkt vermarktet werden. „Bei uns wurde glücklicherweise noch kein Fall nachgewiesen“, so Friedrich. Er hat sich bereits im Herbst 2025 für eine Stallpflicht ausgesprochen und hat seine 9000 Hühner vorsorglich eingesperrt.
Hühner vorsorglich eingesperrt
Bei einer Stallpflicht müssen Geflügelhalter ihre Tiere aus dem Freiland in geschlossenen Ställen oder unter einem sicheren, überdachten Auslauf halten. So soll verhindert werden, dass sich Tierseuchen wie die Vogelgrippe ausbreiten können. „Da wir einen großen Stall haben, wo die Hühner genügend Platz zum Scharren haben, war das kein Problem“, sagt er. Jedoch musste er, kurz nach dem Geflügelpest-Ausbruch in der Nachbarschaft, eine Sondergenehmigung für den Eierverkauf beantragen. „Aber auch das war kein Problem – nach zwei Tagen lag die Genehmigung vor, die Umsatzeinbußen waren minimal“, zeigt er sich erleichtert.
Weiterhin strenge Vorgaben
Innerhalb der Überwachungszone gelten weiterhin strenge Vorgaben. Geflügel muss weiterhin im Stall oder unter einer geeigneten Vorrichtung gehalten werden, um Kontakte zu Wildvögeln möglichst zu verhindern.
Zudem bleibt das Verbringen von Geflügel, Eiern und anderen Geflügelprodukten entweder untersagt oder ist nur unter engen tierschutz- und seuchenrechtlichen Auflagen möglich. Betroffen sind hiervon sowohl gewerbliche Betriebe als auch Hobbyhalter, die ihre Bestände melden und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten müssen.
Zeichen und Maßnahmen
Fachbehörden
stufen das Risiko weiterer Fälle in der aktuellen Geflügelpest-Saison als hoch ein, da das Virus seit Monaten bundesweit in Wildvogelbeständen und Geflügelhaltungen nachgewiesen wird. Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis mahnen die Verantwortlichen deshalb zur Vorsicht. Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Geflügelhalter sollen auf plötzliche erhöhte Tierverluste oder deutliche Leistungseinbrüche achten und Verdachtsfälle umgehend dem Veterinäramt melden. Für Verbraucher gilt nach Angaben der Experten: Wer Geflügelprodukte und Eier ausreichend erhitzt, muss gesundheitlich keine besonderen Risiken befürchten.