Rettungskräfte am Einsatzort. Über die Hilfsfristen gibt es auch im Kreis Rottweil immer wieder Diskussionen. Foto: Otto

Es klingt alarmierend: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Regeln für Hilfsfristen von Rettungskräften für unwirksam erklärt. Doch was heißt das in der Praxis? Marcus Stotz, Leiter des Rettungsdiensts im Kreis Rottweil, und der DRK-Betriebsratsvorsitzende Michael Török finden im Gespräch mit unserer Redaktion klare Worte.

Stotz hat am Mittwoch im Autoradio davon erfahren, dass der Verwaltungsgerichtshof die Regeln für die Hilfsfrist im neuen Rettungsdienstplan gekippt hat. Im Plan war die Zeitspanne geändert worden, die zwischen Notruf und Eintreffen der Retter liegen darf. 12 Minuten wurden festgelegt, davor waren es zehn Minuten, in „Ausnahmefällen“ 15 Minuten. Die Änderung ist unwirksam, sagt der Verwaltungsgerichtshof.