Seit dem 1. April ist der private Anbau legal, die Erlaubnis für Vereine folgt im Juli. Grund zur Freude für den Lahrer Social Club. Der Vorsitzende berichtet, wie es weitergeht – und wie er mit Kritik umgeht.
Die Erleichterung ist groß beim „High Green Palace“ Lahr. „Wir sind sehr froh, dass das Gesetz nun so gekommen ist“, sagt Willi Erling, Vorsitzender des Cannabis Social Clubs (CSC). Bis die Mitglieder jedoch THC-haltige Pflanzen anbauen und dieses an die Vereinsmitglieder abgeben dürfen, ist es noch ein weiter Weg.
„Für uns geht es jetzt erst einmal darum, zu organisieren und zu planen“, sagt Erling, der den Verein mit fünf Mitstreitern im Sommer 2023 gegründet hat.
So stehe der Ausbau der Halle an, in der später die Hanfpflanzen wachsen, und es gelte, Schulungen zur Suchtprävention zu absolvieren. „Um die Lizenz zu beantragen, müssen wir ein Konzept vorlegen“, erklärt der Vorsitzende und lässt durchblicken, dass dafür allerhand bürokratische Auflagen zu erfüllen sind. „Wir haben sehr strenge Dokumentationsvorgaben. Aber das ist in Ordnung, das macht Spaß“, relativiert Erling.
Verein hat inzwischen fast 300 Mitglieder
Ab dem 1. Juli ist es den Vereinen laut Gesetz erlaubt, Cannabis anzubauen und an Mitglieder abzugeben. Pro Person maximal 50 Gramm pro Monat. Erling berichtet jedoch, dass es weit länger dauert, bis die Lahrer tatsächlich eigen angebautes Cannabis konsumieren dürfen. Denn am 1. Juli könne man zunächst die Lizenz beantragen. Und erst wenn diese da ist, darf der Samen pflanzen. Der Vorsitzende des Vereins, der inzwischen fast 300 Mitgliedern habe und bei dem weiter regelmäßig Beitrittsanträge reinflattern, vermutet, dass die Mitglieder das erste Gramm Cannabis „frühestens Ende des Jahres“ ernten können.
Bereits jetzt allerdings ist der Konsum gestattet, wenn auch nicht überall. So gibt es sogenannte Verbotszonen, also Gebiete, in denen der Konsum von Cannabis nicht gestattet ist. Dies betrifft laut Gesetz Schulen, Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten und einen 100 Meter großen Umkreis um diese herum. Auch in Fußgängerzonen ist ein Konsum von 7 bis 20 Uhr nicht gestattet.
Die Seite Bubatzkarte.de („Bubatz“ ist ein umgangssprachliches Wort für Cannabis) zeigt anhand dieser Vorgaben, wie die Zonen in Lahr verteilt sind. Demnach ist Cannabis in Dinglingen und entlang der Schutter fast vollständig verboten. Auch in großen Teilen der Innenstadt, die nicht ohnehin Fußgängerzone sind, darf nicht „gekifft“ werden. In Teilen des Stadtparks hingegen wäre Cannabis beispielsweise gestattet, auch in großen Teilen des Lahrer Nordens.
Die Karte, die ein Softwareentwickler aus Koblenz aus persönlichem Interesse entworfen hat, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Stadt Lahr, dass man „ohne genauere Prüfung“ nicht beantworten könne, ob die Karte die tatsächlichen Verbotszonen widerspiegelt. Die Möglichkeit, weitere Zonen auszuweisen, gibt es für die Stadt gemäß den Gesetzesvorgaben nicht, heißt es aus dem Rathaus.
Die Lahrer Drogenhilfe blickt der Legalisierung des Rauschmittels grundsätzlich positiv entgegen. „Wir können da mitgehen“, sagt Leiter Hermann Gilsbach. 4,5 Millionen Menschen in Deutschland hätten im Jahr 2021 wenigstens einmal Cannabis konsumiert, stellt er die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums vor. „Wir müssen lernen, verantwortungsvoll damit umzugehen.“
Gilsbach hofft vor allem darauf, dass der Schwarzmarkthandel eingedämmt wird. Doch er hat auch Kritik am Gesetz: „Ich hätte mir eine Präventionsoffensive gewünscht. Da bin ich etwas enttäuscht.“ Besonders in Schulen, ergänzt Sozialpädagogin Lena Hargesheimer, sei eine umfassende Aufklärung wichtig. Auch um das richtige Bild zu vermitteln. „Die Schüler haben das Gefühl, dass alle kiffen“, sagt sie. Doch der Anteil habe 2021 nur bei 7,6 Prozent gelegen. Also müsse man vermitteln, dass die große Mehrheit eben kein Cannabis konsumiere.
Positiv beurteilt die Lahrer Drogenhilfe im Sinne des Jugendschutzes die Schutzzonen, auch wenn „noch vieles unklar“ sei, so Gilsbach. Zum Beispiel, wie die Zonen kontrolliert werden. „Es ist wichtig, dass man als junger Mensch nicht ständig an Konsumenten vorbeiläuft“, ergänzt Hargesheimer. Die Option, Cannabis über einen Verein wie den CSC zu verteilen, begrüßen Gilsbach und Hargesheimer ebenfalls. „Der sichere Zugang ist das Ziel“, sagt der Leiter der Drogenhilfe. Das könne durch Vereine gewährleistet werden, da es dort ständige Qualitätskontrollen gebe.
CSC-Vorsitzender Erling berichtet jedoch, dass das nicht alle so sehen. Immerhin wieder müsse er sich mit skeptischen Stimmen beschäftigen, „ich wurde auch schon als Drogenbaron beschimpft“, erzählt er. Mit Kritikern versuche er, immer in den Dialog zu gehen und dabei Offenheit zu zeigen. „Ich rede gerne darüber. Ich erkläre ihnen die Vorteile des Clubs. Wir sind nicht die Kiffer, sondern die Genießer“, betont Erling. Beispielsweise werde man Pflanzen mit maximal zehn Prozent THC-Gehalt anbauen. Der Durchschnitt ist 14 Prozent. „Höher bringt es nichts“, sagt Erling. Der Fokus liege auf der Gesundheit.
Das gilt seit dem 1. April
Laut dem neuen Cannabisgesetz dürfen Erwachsene nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Für den privaten Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Das eigens angebaute Cannabis darf nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern nur dem Zweck des Eigenkonsums dienen. Die Pflanzen und Samen sind so aufzubewahren, dass Kinder und Jugendliche sie nicht erreichen können, zum Beispiel durch abschließbare Schränke.