Für die Arbeit der Feuerwehren fließen in diesem Jahr 638 500 Euro an Fördergeldern in den Zollernalbkreis. Foto: Martens

Die Gemeinden im Zollernalbkreis erhalten vom Land Baden-Württemberg für das Jahr 2022 insgesamt 638 500 Euro zur Projektförderung im Feuerwehrwesen. Alle in diesem Jahr gestellten Anträge werden damit bezuschusst, teilt das Landratsamt mit.

Zollernalbkreis - Zuschüsse gehen etwa nach Dormettingen: Dort steht der Umbau beziehungsweise die Erweiterung des Feuerwehrhauses an. Zudem werden Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen unterstützt: in Albstadt ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für die Abteilung Onstmettingen und ein Mannschaftstransportwagen für die Abteilung Margrethausen, in Balingen zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge für die Abteilungen Endingen und Erzingen, ein Gerätewagen Transport sowie ein Gerätewagen Logistik für die Abteilung Balingen. Nach Burladingen fließt Geld für ein Löschgruppenfahrzeug, nach Haigerloch für einen Rüstwagen, nach Hechingen für einen Gerätewagen, nach Meßstetten für einen Gerätewagen Logistik und nach Rangendingen für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug.

Wovon Fördergelder abhängig sind

Alle Fördergelder, die das Land Baden-Württemberg zur Förderung des Feuerwehrwesens einsetzt, kommen aus der Feuerschutzsteuer. Diese wird auf Versicherungsprämien auf Feuerversicherungen erhoben. Die Einnahmen werden zweckgebunden für den Brandschutz verwendet. Wie viele Fördergelder für die Feuerwehren zur Verfügung stehen, hängt also davon ab, wie viele Einnahmen jährlich aus der Feuerschutzsteuer erzielt werden.

Kreisbrandmeister prüft Anträge

Die Städte und Gemeinden müssen für die Feuerwehren regelmäßig moderne Technik beschaffen, Feuerwehrhäuser modernisieren oder neu bauen. Beim Landratsamt kann für solche Maßnahmen eine finanzielle Förderung beantragt werden. Der Kreisbrandmeister prüft, ob die von den Gemeinden beantragten Maßnahmen notwendig und zweckmäßig sind. Danach wird eine Liste erstellt, in der die Prioritäten der Projekte, anhand der Dringlichkeit, festgelegt werden. Je nachdem wie viel Geld dem Landkreis vom Land zugewiesen wird, können dann entsprechend der Priorisierung die Maßnahmen umgesetzt werden. Für die meisten Maßnahmen gibt es in einer Verwaltungsvorschrift festgelegte Beträge. Da es sich um Anteilsfinanzierungen handelt, müssen die restlichen Finanzmittel von den Gemeinden aufgebracht werden.

Alle Anträge erhalten Zuschüsse

Landesweit stehen teilweise kostenintensive Projekte bei den kommunalen Feuerwehren an. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration verteilt die zur Verfügung stehenden Fördermittel an die Regierungspräsidien und das Regierungspräsidium Tübingen weist den Landkreisen hierfür die Fördermittel zu. Dabei wird darauf geachtet, dass anhand der Priorität die wichtigsten Maßnahmen berücksichtigt werden können. Im Zollernalbkreis mussten in den vergangenen Jahren einzelne kostspielige Projekte von den Gemeinden teilweise auf Folgejahre verschoben werden, in denen dann eine Förderung möglich wurde. Insgesamt konnten erfreulicherweise in diesem Jahr alle Anträge bezuschusst werden.