Fahrzeuge mit einem Listenpreis von mehr als 45 000 Euro erhalten von 2024 an keine Förderung mehr. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Deutlich weniger Zuschüsse für reine Elektrofahrzeuge, nichts mehr für die Plug-in-Hybride – auf diese neuen Förderrichtlinien hat sich die Bundesregierung verständigt. Zudem gibt es eine für die Käufer brisante Voraussetzung.

Die Entscheidung der Ampelkoalition zur künftigen Förderung von Elektrofahrzeugen provoziert heftige Kritik. Allen voran bezeichnet IG-Metall-Chef Jörg Hofmann die Kürzung der Kaufprämien als „Vollbremsung“. Dazu ein Überblick.

Wie verändern sich die Kaufprämien? Reine Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von weniger als 40 000 Euro werden von Januar nächsten Jahres an nur noch mit 4500 statt bisher 6000 Euro gefördert werden. Teurere E-Autos mit einem Preis bis zu 65 000 Euro werden mit 3000 statt bisher 5000 Euro vom Staat gefördert. Was preislich darüber liegt, geht weiterhin leer aus.

Von Januar 2024 an beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45 000 Euro nur noch 3000 Euro. Die Subventionierung teurerer Fahrzeuge entfällt dann.

Was ist besonders zu beachten? Gefördert wird, bis der Topf von insgesamt 3,4 Milliarden Euro für 2023 und 2024 ausgeschöpft ist. 2,5 Milliarden sind neu eingeplant, 900 Millionen Euro kommen noch aus 2022 hinzu. Danach soll es laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) gar keine Kaufprämie mehr geben. Weil für den Bonus auch künftig das Datum des Förderantrags maßgeblich bleibt, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, tut sich für Autokäufer ein Risiko auf, leer auszugehen. Denn angesichts der aktuellen Materialprobleme und teils sehr langer Lieferfristen ist es durchaus denkbar, dass das Fahrzeug später als geplant ausgeliefert wird und zu spät zugelassen wird.

Was gilt für Hybridmodelle? Die Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird bis Ende 2022 weitergeführt. Danach gibt es für sie keinen Umweltbonus mehr. „Für die anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge“, betont Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf die Zwei-Millionen-Marke, die 2023 übertroffen werden soll. Daher würden die Haushaltsmittel zielgerichtet eingesetzt.

Wer ist anspruchsberechtigt? Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen begrenzt – eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird laut Bundeswirtschaftsministerium aber noch geprüft.

Wie beteiligen sich die Hersteller? Der Anteil der Hersteller soll auch zukünftig 50 Prozent der gesamten Bundesförderung betragen. Hierzu ist das Ministerium noch mit den Autoproduzenten „im Austausch“.

Was spricht für und gegen die Systematik? Finanzminister Lindner hätte die Subvention lieber schon 2023 gestrichen – es gehe um weniger Mitnahmeeffekte. Zudem verwies auf die Milliardengewinne der Autohersteller, die Kaufimpulse geben müssten.

Das Echo in der Industrie ist dennoch negativ: „Die Kürzung der Kaufprämie für E-Autos und ihre Abschaffung für Plug-in-Hybride sind schlechte Nachrichten für Klimaschutz und Beschäftigung im Wandel der Industrie“, sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann unserer Zeitung. „Es ist bedauerlich, dass sich die Koalition hier auf einen Kurs des Ausbremsens der bis dato erfolgreichen Umorientierung der Kunden auf klimafreundliche Fahrzeuge verständigt hat.“ Für den Verbraucher werde durch die Deckelung der Fördersumme der Kauf zur Lotterie, da er nicht wisse, ob zum Auslieferungsdatum noch Fördermittel vorhanden seien. „Das provoziert eine Vollbremsung“, warnt er.

Ähnlich enttäuscht zeigte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA): Die Entscheidung sei „ein heftiger Dämpfer für den Anreiz, sich ein E-Auto anzuschaffen“, rügte die Präsidentin Hildegard Müller. Die Abschaffung der Prämie für den Kauf von Hybriden treffe gerade Autofahrer, die längere Wegstrecken zurücklegen müssten. Auch sie sprach von einem „Glücksspiel für die Verbraucher“ wegen des unklaren Vergabezeitpunkts der Prämie. Die Hersteller seien bereit, die Auszahlung an das Kaufdatum zu koppeln. „Dieser wichtige Vertrauensschutz scheitert am Staat.“ Ebenso wirbt der ADAC für einen „Bestandsschutz“ – eine Garantie für Kunden, die schon bestellt haben.