Ab sofort unterstützt die Stadt Freudenstadt die Ansiedlung inhabergeführter Betriebe in der Innenstadt mit einer Förderrichtlinie für zunächst drei Jahre. Danach wird evaluiert.
Der Wunsch nach einer Stärkung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort ist in Freudenstadt nicht neu. Das vor fünf Jahren initiierte „Pop-up-Stores“-Projekt und die Auslobung eines Gründerwettbewerbs im Jahr 2023 dienen bereits diesem Ziel. Innenstädte und der Einzelhandel stünden, auch aufgrund der Konkurrenz mit anderen Innenstädten und des Onlinehandels, unter Druck.
Deshalb brauche es Anreize, sagte Oberbürgermeister Adrian Sonder. Mit der einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinie würden die Gründerförderung, das Leerstandsmanagement und die Innenstadtentwicklung neu verzahnt und zukunftssicher ausgerichtet. Passieren soll dies mittels eines Mietkostenzuschusses, dessen Voraussetzungen und Dauer in der Förderrichtlinie geregelt ist.
Start der Förderung im Mai
Wirtschaftsbeauftragte Elke Latscha erläuterte die Details der neuen Förderrichtlinie. Diese sieht vor, die Nettokaltmiete im ersten Jahr mit maximal 50 Prozent (maximal 600 Euro) und im zweiten Jahr mit 30 Prozent (maximal 360 Euro) zu fördern. Gefördert werden ausschließlich Gründungen mit innenstadtrelevanten Sortimenten und Angeboten im Bereich des Handels und der Gastronomie, darüber hinaus Mixed-Use-Konzepte und Erlebnisformate. Die Förderung bei Geschäftsübernahmen und diejenige von Filialen inhabergeführter Geschäfte sind möglich, wenn das Konzept neu oder zumindest deutlich weiterentwickelt wird.
Nicht förderfähig sind hingegen Verlagerungen innerhalb der Innenstadt. Gefördert werden A-Lagen auf und rund um den Marktplatz sowie die Eingänge in die Innenstadt. 12 000 Euro pro Jahr werden dafür bereitgestellt. Die Förderung soll im Mai 2026 beginnen und sie wird zunächst auf Ende 2028 begrenzt.
Erfahrungen aus Dornstetten
Entsprechende Förderungen gibt es bereits in anderen Städten, unter anderem in Dornstetten. Die Erfahrungen sind gut. Über eine Förderung der Ortsteile, die von dieser Förderung nicht erfasst werden, werde man sich gemeinsam mit den Ortsvorstehern gesondert Gedanken machen, sagte Sonder.
Kritik äußerten einzelne Gemeinderäte am Geltungsbereich. Ihn wundere die Förderung der Stuttgarter Straße, wo ja kaum Fußgänger seien und die im Gegenzug nur teilweise Förderung der Reichstraße (nur bis Gebäude Nummer 38 Durchgang Marktplatz), sagte Ulrich Giesekus (CDU). Latscha begründete dies mit dem Fokus auf die Einfallstraßen, die ja das Stadttor seien. Die Förderung der gesamten Reichstraße samt Durchgang zum Marktplatz wird auf weitere Kritik von Hermann John (FW) jetzt aber noch einmal geprüft.
Abschreckendes Beispiel
Anita Zirz (SPD) erkundigte sich nach Möglichkeiten, den Umbau von Läden im Erdgeschoss in Wohnungen zu verhindern. Das passiere immer öfter. Dass bestimmte Nutzungsarten nur in bestimmten Geschossen stattfinden, könne man regeln, sagte Christoph Gerber, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamtes, dazu. Ob eine solche Regelung gewünscht und mehrheitsfähig ist, sollen die Fraktionsvorsitzenden untereinander klären.
Carola Broermann berichtete von einem besonders abschreckenden Beispiel, bei dem das ehemalige Schaufenster eines Friseurs beim Umbau von innen nur beschichtet wurde. Das gehöre verhindert. Dienstleister sind aus der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung sei aber sowieso kein Automatismus. Es entscheide in jedem Einzelfall das Vergabeteam, sagte Latscha.
Etwaige Mitnahmeeffekte und einen Ausstieg nach Ablauf der Förderung könne man nicht ausschließen, im Zuge der Evaluation aber bewerten, so Sonder auf Frage von Axel Reich (CDU).