Staatsbäder kassieren Millionen – und Bad Dürrheim? Die Kurstadt müht sich, um die Zukunft des Solemar zu stemmen und fürchtet eine Wettbewerbsverzerrung.
In Badenweiler gibt es jetzt die Staatsbad Badenweiler GmbH und steht eine millionenschwere Thermalbadsanierung an. Und das Friedrichsbad in Baden-Baden kostet ebenfalls – die letzte Generalsanierung dort war 1982.
Derweil streckt man sich in Bad Dürrheim und blickt man sorgenvoll auf anstehende teure Sanierungen des Solemars. Zuletzt freute man sich über finanzielle Unterstützung vom Land. Doch hat man dort noch das nötige Kleingeld angesichts der teuren Staatsbäder?
Kritiker befürchten eine waschechte Wettbewerbsverzerrung. Während das Land die Ärmel hochkrempelt, müht man sich hier, ein Thermalbad über Wasser zu halten – und ächzt unter der Last.
Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Stuttgart lässt man keinen Zweifel an der Motivation für die Millionen-Förderungen an Badenweiler, Baden-Baden, aber auch Bad Mergentheim und Bad Wildbad. Begründet wird das mit der Geschichte: „Viele Staatsbäder haben ihren Ursprung in der feudalistischen Zeit des 18. und 19. Jahrhunderts, als die Landesherren Heilquellen in Besitz nahmen und Badeeinrichtungen erbauen ließen“, erläutert Pressesprecherin Jasmin Zipp auf Nachfrage.
Deshalb gibt’s Staatsbäder
Viele dieser Einrichtungen blieben in Landesbesitz und tragen den Titel Staatsbad. Und sie stellt klar, dass ein solcher Titel für das Solemar nicht in Frage kommt: „Bad Dürrheim ist kein historisches Staatsbad.“
Eine Wettbewerbsverzerrung sieht man in Stuttgart nicht. Die Thermen in den beiden Staatsbädern stehen größtenteils unter Denkmalschutz und seien ein historisches Erbe, das es – wie Schlösser oder Burgen – zu erhalten gelte. Im Fall der Staatsbäder und als Eigentümer der Quellen sei das Land auch für deren baulichen Zustand verantwortlich.
Unterschiedliche Töpfe
Alleine gelassen werde Bad Dürrheim nicht – unabhängig von den Zahlungen an Staatsbäder. Das Geld fließe nämlich aus unterschiedlichen Töpfen. Aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm TIP, von dem etwa das Thermalbad Solemar in Bad Dürrheim profitiere, könnten Staatsbäder keine Zuschüsse erhalten.
Ganz anders die Kurstadt im Schwarzwald-Baar-Kreis: Sie war bereits mit neun Maßnahmen im Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) vertreten, sieben in direktem Zusammenhang mit dem Thermalbad, summa summarum flossen dabei 6,6 Millionen Euro nach Bad Dürrheim, davon rund 5,4 Millionen Euro für die Therme. Die letzte Förderung mit Zuschüssen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erhielt die Stadt 2022 für die Erweiterung und Attraktivierung im Solemar – am 6. März 2024 aber teilte Bad Dürrheim den Verzicht auf diese Fördermittel mit, weil die geplanten Maßnahmen erst im Zuge einer Generalsanierung voraussichtlich ab 2027 durchgeführt werden sollen.
Kurstadt könnte absahnen
Wie es weitergeht, ist offen. „Derzeit liegen uns keine konkreten, mit entsprechenden Kosten unterlegten Planungen hinsichtlich einer Generalsanierung des Solemars vor“, betont man im Wirtschaftsministerium. In Aussicht gestellt wird aber, dass „im Rahmen des TIP bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Tourismusinfrastrukturmaßnahmen gefördert werden können“ – auch für das Solemar.
Und die Aussichten der Kurstadt sind, glaubt man dem Presseteam des Wirtschaftsministeriums, geradezu rosig: Weil Bad Dürrheim prädikatisiert ist hoch vier – als Heilbad, Heilklimatischer Kurort und Kneippkurort – und es sich bei der Therme um eine nach dem Kurortegesetz für den Kurort erforderliche Einrichtung handelt, „können förderfähige Maßnahmen die Solemar Therme betreffend mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden“. Lediglich für den gastronomischen und den Saunabereich könnten Zuwendungen nur bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200 000 Euro pro Vorhaben gewährt werden.
Begrenzt ist die Förderung auf 2,5 Millionen Euro je Vorhaben oder selbstständig nutzbaren Bauabschnitt. Geht man in der Kurstadt ganz schlau vor, könnte „eine so umfassende Maßnahme gegebenenfalls auch in mehrere eigenständige Bauabschnitte unterteilt werden“ – damit wäre grundsätzlich für jeden Bauabschnitt eine Förderung bis zum Höchstförderbetrag möglich.