Beim Flurneuordnungsverfahren in Eschbronn stehen die nächsten Arbeitsschritte an. Nichtsdestotrotz ist es noch ein langer Weg, bis die Baumaschinen anrollen. Verschiedene Szenarien können für (weitere) Verzögerungen sorgen.
Nachdem Manfred Flaig zum Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) gewählt wurde, berichtete Bürgermeister Franz Moser in der Sitzung des Gemeinderats über das weitere Verfahren. Die Phase der Planung und Bestandserhebung sei eingeläutet, die Flurneuordnungsbehörde habe bereits im Vorfeld viele Erhebungen erstellt. Parallel zur Ermittlung von Eigentümern und Inhaber von Rechten erfolge die Ökologische Ressourcenanalyse sowie die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans. Diese Planungen fielen mit der vom Land beauftragten Fortschreibung der Biotopkartierung im Landkreis Rottweil zusammen.
„Leider ist es so, dass im Gemeindegebiet Eschbronn eine Nachkartierung erforderlich wird“, bedauerte der Bürgermeister eine weitere Verzögerung. Durch ein gemeinsames Biotopentwicklungskonzept mit Schramberg, Aichhalden, Hardt und Lauterbach bestünde jedoch die Hoffnung, dass die Phase der Bestandserhebung und Planung wieder beschleunigt werden könne.
Ebenfalls parallel erfolge die Bodenwertermittlung. Um die Grundstücke später wertgleich tauschen zu können, würden sie von einem Sachverständigen bewertet. Gemeinsam mit dem Vorstand der TG plane die Flurbereinigungsbehörde dann die erforderlichen Änderungen des Wege- und Gewässernetzes im 517 Hektar großen Verfahrensgebiet.
Startmittel werden zur Verfügung gestellt
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats aus dem Mai 2016, die Grundsteuer zu erhöhen, steuere die Gemeinde den kompletten Eigenanteil der TG bei. Ausgehend von einer Mindestförderung von 71 Prozent – über Leader besteht noch die Möglichkeit, die Quote auf bis zu 85 Prozent zu erhöhen – müsse die Kommune außerplanmäßig Startmittel für das Verfahren in Höhe von 2900 Euro zur Verfügung stellen, erläuterte der Bürgermeister. Dies befürworteten die Räte einstimmig.
Wie rasch die Verfahrensschritte dauerten, hänge letztlich auch von jedem Grundstücksbesitzer ab. Zur Überprüfung der ermittelten Werte der Grundstücke würden diese öffentlich ausgelegt und in einer Bodenwertkarte dargestellt. Die Teilnehmer der TG könnten Einwendungen erheben.
Naturschutz muss in Einklang gebracht werden
Gemeinsam mit dem TG-Vorstand plane die Flurbereinigungsbehörde die erforderlichen Änderungen des Wege- und Gewässernetzes im Verfahrensgebiet. Ziel sei die Verbesserung der Agrarstruktur, aber auch der Naturschutz müsse in Einklang gebracht werden. Etwa fünf Jahre nach der förmlichen Anordnung, also 2029, könne mit Wegebau und Pflanzungen begonnen werden. Da zum Zeitpunkt des Wegebaus benötigte Flächen sich teilweise noch in Privatbesitz befänden, werde die TG mit einer sogenannten vorläufigen Anordnung in den Besitz der Flächen eingewiesen und könne so über sie verfügen, teilte Moser mit.
Wünsche werden beachtet
Bei der Zuteilung der neuen Grundstücke versuche die Flurbereinigungsbehörde auf die Wünsche der Teilnehmer einzugehen. Die neuen Grundstücke müssten den gleichen Wert und gleiche Nutzungsart haben wie die bisherigen Flächen. „Wenn die neuen Grenzpunkte gesetzt sind, geht an einem bestimmten Stichtag im Herbst die tatsächliche Nutzung der alten Grundstücke auf die neuen über. Dann können die Landwirte ihre neuen Grundstücke bewirtschaften“, blickte der Rathauschef weit voraus.