Die Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens in Eschbronn wird in diesem Jahr erfolgen. Dann kann in Phase zwei – Bestandserhebung und Planung – eingestiegen werden.
Acht Jahre nach der vom Gemeinderat erneut beschlossenen Flurneuordnung in Mariazell und Locherhof scheint nun endlich Bewegung in das Vorhaben einzukehren.
Bei der Aufklärungsversammlung für die betroffenen Grundstückseigentümer in der Mühlbachhalle räumte Bürgermeister Franz Moser eine längere Wartezeit ein, ehe die Flurneuordnung nach mehreren Anläufen in Gang komme.
In intensiven Diskussionen und Abwägungen sei eine recht hohe Akzeptanz für solch ein Verfahren erreicht worden. Zum einen, weil die Missstände der Wege erheblich seien, zum anderen durch die bisherigen transparenten Schritte.
Fairness gewünscht
Das Landesministerium habe das Vorhaben der Gemeinde 2024 in das Arbeitsprogramm aufgenommen, wodurch nun bald die Anordnung des Verfahrens erfolgen könne, schilderte der Bürgermeister. Trotz Personalnot habe die Kommune vom Flurneuordnungsamt Rottweil mit Leiterin Silvia Helmstädter und den für Eschbronn zuständigen Sebastian Bantel viel Unterstützung erhalten, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Einstieg in das Verfahren zu erreichen.
„Ich wünsche mir für die nächsten Jahre Fairness, Transparenz und guter Wille, dass die Flurneuordnung in Eschbronn zu einem Erfolg führt. Sie wird die Gemeinde voranbringen, erhebliche Missstände beseitigen und für die Grundstücksbesitzer von Vorteil sein“, bekräftigte Moser.
Fünf statt acht Jahre
Viel Neues erfuhren die Besucher von Helmstädter über die Verfahrensschritte, Ziele und Kosten einer Flurneuordnung gegenüber der Infoveranstaltung vor einem Jahr nicht. Während jedoch 2023 noch von circa acht Jahren ausgegangen wurde, bis mit dem Bau von neuen Wegen begonnen wird, ist nunmehr die Rede von fünf Jahren. Weitere drei bis fünf Jahre erfordert Helmstädter zufolge die Einweisung in die neuen Grundstücke nach dem Wege- und Gewässernetzbau. Danach folgen zwei Jahre bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans. Insgesamt werde das Verfahren zehn bis zwölf Jahre dauern.
„Viele Arbeitsschritte müssen immer für das gesamte Verfahrensgebiet und für alle Teilnehmer durchgeführt werden. Das ist zeitaufwendig. Hinzu kommt der Fachkräftemangel“, so die Amtsleiterin. Verzögerungen würden vor allem auftreten, wenn Rechtsverfahren lange dauerten.
Zuschuss von 71 Prozent
Bei den Ausführungskosten ging sie weiterhin von zwei bis 2,7 Millionen Euro aus, die mit 71 Prozent bezuschusst werden. Damit entfällt auf die Gemeinde, die die verbleibenden Kosten übernimmt, eine Summe zwischen 580 000 und 780 000 Euro. Den Flächenabzug bezifferte Helmstädter mit zwei bis vier Prozent.
In der Fragerunde erkundigte sich ein Besucher, woher die Werte für den Flächenabzug stammten. Nach Auskunft der Amtsleiterin betrug dieser in Dunningen 2,1 Prozent und in Dornhan 2,5 Prozent. Hinsichtlich der Unzuverlässigkeit der Politik wollte Landwirt Manfred Flaig wissen, wie sicher die Förderung von 71 Prozent ist und ob die Ausführungskosten nicht höher kalkuliert werden müssten, da bis in fünf Jahren die Baupreise weiter gestiegen seien. Es gelte, so Helmstädter, der aktuelle Prozentsatz in dem Jahr, in dem die Anordnung erfolge. Dieser bestünde dann für das gesamte Verfahren. Falls die Kosten stark stiegen, werde das Ministerium gebeten, ob eine höhere Förderung möglich sei. Zur Frage zur Ermittlung der Bodenwerte verwies die Behördenleiterin auf eine individuelle Ermittlung, zu der ein Gutachter hinzugezogen werde. Eine Abwertung von einer halben Bodenwertklasse müsse akzeptiert werden.
Info
Das Abgrenzungsgebiet der Flurneuordnung in Eschbronn beträgt rund 519 Hektar, aufgeteilt in 1090 Flurstücke und 119 Grundstücksbesitzer, beziehungsweise Rechtsverhältnisse.