Thomas Seeger (links), Monika Schiem und Bernhard Tjaden informieren. Foto: Moosmann Foto: Schwarzwälder Bote

Unterstützung: Thomas Seeger vom Landratsamt Rottweil informiert über Entwicklung Ländlicher Raum

Nachdem das Landessanierungsprogramm in Fluorn abgeschlossen ist und der Winzelner Ortskern ins Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, haben die Bürger noch die Möglichkeit, vom Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum (ELR) zu profitieren.

Fluorn-Winzeln. Über die Fördermöglichkeiten informierte Thomas Seeger vom Landratsamt Rottweil im Beisein von Bürgermeister Bernhard Tjaden und Monika Schiem als Leiterin der Finanzverwaltung eine stattliche Anzahl an interessierten Bürgern. Das ELR gibt, so Seeger, die Möglichkeit einer nachhaltigen strukturellen Verbesserung der Gemeinden des ländlichen Raumes.

Bessere Lebensqualität

Dabei sind im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte zu beachten. Der Klima- und Ressourcenschutz, die Beteiligung der Bürgerschaft, die Innenentwicklung, Stärkung der Ortskerne und wohnortnahe Grundversorgung seien von besonderer Bedeutung. Das heiße im Klartext: Strukturförderung ist "Verbesserung der Lebensqualität".

Die Gemeinden fungieren jeweils als Antragssteller für alle örtlichen Projektträger. Für Fluorn-Winzeln sind Bürgermeister Tjaden und Monika Schiem (Priorisierung) zuständig. Zu beachten sei, dass innerhalb eines Landessanierungsprogrammes keine ELR-Förderung möglich ist.

Förderschwerpunkte sind zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen (Dorfgemeinschaftsräume oder -häuser) oder Mehrzweckhallen (40 Prozent Sport, 60 Prozent kulturell). Dabei könnte sich, so Bürgermeister Tjaden, für die Halle Winzeln die Möglichkeit ergeben, in das ELR-Programm aufgenommen zu werden.

Dass die Förderung nur möglich ist, wenn sie der Innen- und Ortskernentwicklung dient und die gleichzeitige Konzentration auf Bestandgebäude besteht, ist neu im Programm.

Beim Förderschwerpunkt Arbeiten steht ein Fördersatz in Höhe von zehn Prozent zur Verfügung, insbesondere bei der Reaktivierung von Gewerbebrachen, der Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erschließung interkommunaler Gewerbegebiete. Beim Förderschwerpunkt Grundversorgung steht ein Fördersatz von 20 Prozent zur Verfügung, das heißt die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Bäcker, Metzger Dorfladen, Dorfgasthaus und Allgemeinarzt. Dies gilt aber nur, wenn im Ort nichts dergleichen vorhanden ist.

Besonderes Augenmerk wird auf den Förderschwerpunkt Wohnen gerichtet. Dabei geht es besonders um die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, vor allem von Ökonomieteilen, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, ortsbildgerechte Ersatzneubauten und Schließung von Baulücken. Die Gemeinde muss dafür eine exakte Darstellung mit Leerstand- und Baulückenkataster beim Regierungspräsidium abgeben.

Neu beim ELR ist, dass bio-ökonomisierte Bauweisen (insbesonders Holzbauweise) mit fünf Prozent gefördert werden, sofern das Statistikblatt der Baugenehmigung vom Planer dem Antrag beigefügt und von der Gemeindeverwaltung bestätigt wird.

Anträge bis 3. September

Gefördert werden die Umnutzung von Bestandgebäuden zu neuen Wohneinheiten mit 30 Prozent (maximal 50 000 Euro), der Umbau von Bestandsgebäuden mit neuen Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung mit 30 Prozent (maximal 20 000 Euro), Wohnungsmodernisierung mit 30 Prozent (maximal 20 000 Euro) und der Neubau in Baulücken mit 30 Prozent (maximal 20 000 Euro). Bei Abbrucharbeiten werden Eigenleistungen nicht gefördert, jedoch die Entsorgung des Abbruchmaterials.

Wichtig, so Seeger, sei, dass vor Zugang des Bewilligungsbescheides eine Maßnahme nicht begonnen werden darf. Die Anträge müssen bis spätestens 3. September bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Für die Verwaltung ist die Deadline zur Abgabe beim Landratsamt der 30. September.