Das Schicksal von Krystyna Laskowski (links) hat auch Moderatorin Sonja Faber-Schrecklein vom SWR bewegt. Gemeinsam mit dem Fluorn-Winzelner Emil Moosmann hat sie den Verein "Pferdeglück" gegründet, um die Araber-Reitschule zu retten. Archivfoto: Moosmann Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Krystyna Laskowski droht die Zwangsräumung auf dem Staffelbachhof in Winzeln / Entscheidung am 7. Juni

Bange Tage für die Pferdeflüsterin Krystyna Laskowski, die eine Araber-Reitschule im Winzelner Gewann "Staffelbach" betreibt und therapeutisches Reiten für behinderte Kinder anbietet. Wenn ihre Wohnung im Reiterstüble am 7. Juni zwangsgeräumt wird, steht die 70-Jährige obdachlos auf der Straße.

Fluorn-Winzeln/Oberndorf. An diesem Verkündungstermin wird Richter Raphael Lutz-Hill im Sitzungssaal 2 des Amtsgerichts Oberndorf seine Entscheidung bekannt geben, ob er einer von Laskowski beantragten Fristverlängerung der Räumung bis zum 31. Juli 2019 zustimmt oder nicht. Am Freitag fand im so genannten Vollstreckungsschutzverfahren zwischen Laskowski als Antragstellerin und des Antraggegners und Besitzers des Staffelbachhofs die mündliche Verhandlung statt.

Wie vergiftet die Atmosphäre zwischen den beiden Parteien, insbesondere zwischen den Anwälten, nach jahrelangem Rechtsstreit ist, zeigte sich im Verlauf der Verhandlung des Öfteren. Richter Lutz-Hill tadelte das wiederholte persönliche Fehlen des Antragsgegners und wies zu Beginn darauf hin, dass jetzt die Antragstellerin, anders als in vorangegangenen Verhandlungen, vorrangig zu Wort komme.

Wie Laskowski schilderte, habe sie vor der Reitschule im Staffelbach einen Reiterhof im Gewann "Stockbrunnen" in Oberndorf als Pächterin bewirtschaftet. Dabei habe sie eine in der Schweiz wohnende und aus Fluorn-Winzeln gebürtige Frau kennengelernt, deren Nichte bei ihr Reitstunden genommen habe. Der Schweizerin habe sie erzählt, dass sie den Stockbrunnen verlassen müsse, weil der Besitzer den Pachtvertrag aufgekündigt habe. Diese Frau habe sich an das seit rund zehn Jahren brachliegende und circa 13 Hektar große Areal im Staffelbach erinnert. Weil der Besitzer des Staffelbachhofs mit ihr als Pferdehalterin keine Geschäfte machen wollte und Sicherheiten verlangte, habe sich die Schweizerin als Pächterin angeboten, erklärte Laskowski.

Unübersichtlich bleibt die Situation hinsichtlich der vereinbarten Pachtmiete. Laut der Akte von Richter Lutz-Hill sind zwischen der Verpächterin und dem Hofbesitzer 1800 Euro monatlich ausgehandelt worden. Die Pferdebesitzerin hatte ihren Angaben zufolge nur Kenntnis von 900 Euro und zahlte diesen Betrag an die Frau aus der Schweiz zur Weiterleitung an den Besitzer.

Als die Pächterin mit dem Hofbesitzer aus finanziellen Gründen in Streit geriet, stellte diese die Zahlung ein. Laskowski hatte auf Drängen davon vom Hofbesitzer erfahren und ab da bis März 2019 insgesamt 59 Monatsmieten in Höhe von jeweils 333 Euro an den Besitzer mittels Bank-Dauerauftrag überwiesen. Die Monatsmiete von 333 Euro habe ein Gutachten des Landwirtschaftsamts Rottweil errechnet.

Außerdem habe sie Futter und Einstreu für ihre Pferde bezahlt und weiteres Geld in Stallungen investiert. Auf Anfrage des Richters konnte Laskowski die Höhe der Investitionen nicht näher beziffern. Hofbesitzer und Pächterin trafen sich in der Folgezeit zuerst vor dem Landgericht Rottweil, dann beim landwirtschaftlichen Gericht in Rottweil und schließlich im November 2016 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Dort einigte man sich auf einen Vergleich, der die Räumung der Wohnung im Reiterstüble und der 13 gehaltenen Araber-Pferde in den Stallungen des Hofgebäudes bis zum 31. März 2019 vorsah.

Weil dies nicht gelang, hatte der Anwalt im Auftrag von Laskowski beim Amtsgericht Oberndorf eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2019 beantragt. Der Anwalt des Hofbesitzers lehnte dies ab mit der Begründung, die Gegenpartei habe sich zweieinhalb Jahre lang nicht um eine andere Wohnung und Möglichkeiten zur Unterbringung der 13 Pferde bemüht, und er habe die Befürchtung, dass dies auch bis zum 31. Juli so sei.

Diesem Vorwurf widersprach die Pferdebesitzerin. Sie habe nachweislich nach anderen Wohnungen und Stallungen gesucht, nicht aber nach einer Wohnung allein. Denn das Landwirtschaftsamt rate, mehr als zehn Pferde wegen der Gefahr von Wolfsrissen und Pferdeschändung nicht länger als vier Stunden unbeaufsichtigt zu lassen. Zum 1. August könne sie eine noch zu renovierende Wohnung in Fluorn-Winzeln beziehen und ihre Pferde auf den Eschenhof in Dornhan bringen. Wenn sie dessen Besitzer die Zusage gebe, werde dieser seinen ehemaligen Schweinezuchtbetrieb entsprechend umbauen, versicherte die Antragstellerin.

Richter Lutz-Hill wollte vom Anwalt des Hofbesitzers wissen, ob es einen potenziellen neuen Pächter für den Staffelbachhof gebe und wenn ja, ob dieser dann abspringe, wenn ein Betrieb erst ab 1. August 2019 möglich wäre. Beides verneinte der Anwalt. Der Hofbesitzer hätte das Recht, die Vollstreckung gesetzlich anordnen zu lassen. Er müsste dann aber die Kosten für die Unterbringung und Fütterung der Pferde übernehmen. Diese setzte der Richter zwischen 35 000 und 50 000 Euro an.

Am 7. Juni wird die Entscheidung des Gerichts verkündet.