Blick vom Winzelner Kirchturm aus – die Gemeinde stellt den Antrag für den Abbruch des so genannten Moser-Hauses (im Bild ganz links) in der Freudenstädter Straße. Im Rahmen der Ortskernsanierung baut an dieser Stelle ein Investor ein Mehrfamilienhaus. Foto: Moosmann

Eine Million Euro stehen für Planungsgebiet "Winzeln Ortskern" zur Verfügung. Bauherr trägt finanzielles Risiko.

Fluorn-Winzeln - Der Winzelner Ortskern soll eine Aufwertung erfahren. Die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm ist ein erster Schritt. In einem zweiten informierten Verwaltung und Stadtentwicklungs GmbH nun die Bürger über die Fördermöglichkeiten.

Im November 2017 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass der Ortskern Winzeln in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen werden soll und beauftragte die Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart (STEG) mit den vorbereitenden Untersuchungen. Diese hat in den vergangenen Monaten den Ortskern unter die Lupe genommen.

Um die Beteiligten über die weitere Vorgehensweise zu informieren, hatte die Verwaltung am vergangenen Donnerstagabend in die Alte Kirche eingeladen. Bürgermeister Bernhard Tjaden konnte viele Eigentümer aber auch interessierte Bürger sowie Sarah Gotzel und Hannes Munk von der Steg begrüßen. Insgesamt so Tjaden, umfasse das Sanierungsgebiet 12,6 Hektar. Der Bewilligungs- Zeitraum gelte vom 1. Januar 2017 bis 30 April 2026. Der Förderrahmen betrage eine Million Euro, davon übernimmt das Land 60 Prozent (600 000 Euro) und die Gemeinde 400 000 Euro (40 Prozent).

Beteiligt am Verfahren, so Gotzel und Munk, sind bei der Verwaltung Natascha Kaufmann (Hauptamt) und die Steg wie auch die Eigentümer und Bürger im Sanierungsgebiet. Bei der bislang durchgeführten Befragung über die Mitwirkungsbereitschaft, so Munk, habe es von 116 Eigentümern von Gebäuden im Sanierungsgebiet einen sehr guten Rücklauf (52 Prozent) ergeben.

Mängel

Erfreulich so Munk sei, dass die Beteiligten sehr real den Zustand ihrer Gebäude eingeschätzt hätten. Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Gebäude, so Gotzel, habe erhebliche bis substanzielle Mängel, insbesondere in den Bereichen Fassade, Fenster sowie Heizung/Sanitär/Elektro. Und knapp 58 Prozent der Eigentümer möchten ihre Gebäude modernisieren beziehungsweise umbauen oder abbrechen.

Die wesentlichen Sanierungsziele sind die Stärkung und Aufwertung des alten Ortskerns, Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Schaffung besserer Wohnqualität, im Ortskern von Winzeln durch Aufwertung des Wohnbestands sowie des Wohnumfelds. Außerdem die Umnutzung oder Aktivierung leerer beziehungsweise mindergenutzter Bestandsgebäude. Die vorhandene historische Bausubstanz soll durch Instandsetzung und Modernisierung im Hinblick auf energetische Gesichtspunkte erhalten bleiben. Nicht mehr zu erhaltender Bausubstanz solle abgebrochen und eine städtebaulich angepasste Neubebauung vorgenommen werden.

Alle Vorhaben müssen vor Baubeginn von der Verwaltung und der Steg abgestimmt und genehmigt werden. Der Bauherr trägt das Finanzierungsrisiko und muss das Projekt vorfinanzieren. Und vor Baubeginn beziehungsweise Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen. Nicht gefördert werden Maßnahmen wie Hof- und Gartengestaltung oder reine Schönheitsreparaturen.

Förderquote

Private Eigentümer erhalten eine Förderung bei der Beseitigung baulicher Mängel (Dach, Fassade, tragende Bauteile), der Herstellung einer ausreichenden Isolierung (Wärmedämmung an der Fassade, Fenster und im Dachbereich) und dem Einbau einer umweltfreundlichen energiesparenden Heizung, Einbau einer modernen Sanitäranlage mit zentraler Warmwasserversorgung.

Die Förderquote bei privaten Eigentümern liegt bei 20 Prozent, die maximale Kostenerstattung liegt bei 30 000 Euro. Bei Denkmalgeschützen/Ortsbildprägenden Gebäuden liegt die Förderquote bei 30 Prozent mit maximaler Förderung von 40 000 Euro. Mit 100 Prozent werden private Ordnungsmaßnahmen (Abbruch) – maximal 30 000 Euro – gefördert. Die Bagatellgrenze für Baumaßnahmen liegt bei 10 000 Euro. Steuerlich können die Maßnahmen bis zu einem Zeitraum von bis zu acht und zehn Jahre geltend gemacht werden.

Begonnen werden dürfen die Maßnahmen jedoch erst, wenn der Kontakt mit der Gemeinde oder bei der Steg, nach Feststellung der baulichen Mängel und einer konkreten Planung. Die Steg bietet eine kostenloses Beratungsgespräch durch eine Bautechniker mit einer gestalterischen Abstimmung und der Einholung von Kostenvoranschlägen und die Feinabstimmung zusammen mit der Gemeinde und der Steg.

Investor

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Schlussabrechnung, die Auszahlung der Schlussrate und Beantragung der Steuerbescheinigung.

Einen Förderantrag wir die Gemeinde, so Bürgermeister Tjaden, für den Abbruch des Gebäudes Freudenstädterstraße 5 (Moser Haus) stellen. Dort will ein Investor ein Mehrfamilienhaus bauen. Auch das Gebiet rund um die Alte Kirche steht im Blickpunkt für eine Förderungsmaßnahme. Der Schwerpunkt liege jedoch in der Sanierung privater Gebäude.

Die Mittel stünden zur Verfügung, würden jedoch nicht nach dem "Windhundprinzip" – wer zuerst kommt, ist zuerst dran – verteilt, so Tjaden. Er hoffe, dass viele Eigentümer auf den Sanierungszug aufsteigen. Auf die Frage, ob nur Wohnungen gefördert würden, sagte Gotzel, auch Gewerbeprojekte könnten wenn eine Umnutzung beispielsweise in Büros vorgesehen sei, gefördert werden. Nach der Informationsveranstaltung, nutzten Bürger die Möglichkeit zu einem Gespräch mit den Mitarbeitern der Steg.