Die Rahmenbedingungen des Flughafens Zürich sollen geändert werden. Argumentiert wird von Schweizer Seite mit der Wirtschaftlichkeit. Foto: Gestur - stock.adobe.com

Die Infrastruktur des Flughafens Zürich soll weiterentwickelt werden. Die Landräte an der Grenze bitten Berlin erneut um Hilfe, da die Schweiz Einwände nicht berücksichtigt.

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat erklärt, das Genehmigungsverfahren für die Betriebsreglements 2014 und 2017 wieder aufzunehmen. Dieser Entscheid hat Auswirkungen auf die deutschen Grenzlandkreise.

 

Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Bern, welches entschieden hatte, dass das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich zunächst anzupassen sei. Das SIL-Objektblatt regelt die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Zürcher Flughafens. Bereits in diesem Verfahren hatte die Schweiz die Stellungnahme der deutschen Grenzlandkreise nicht berücksichtigt.

Im Zentrum des geplanten neuen Betriebsreglements für den Zürcher Flughafen steht erneut die „Entflechtung Ostkonzept“. Dies war 2013 vom Flughafen Zürich als Gesuch eingereicht worden. Es kam bisher aber nie zu einer Umsetzung, weil hierfür die Anflugrouten über deutsches Hoheitsgebiet angepasst werden müssten. Bisher hat die Bundesrepublik Deutschland dem Antrag der Schweiz nicht stattgegeben.

Genehmigungsverfahren erneut zu diskutieren

Nun bringt die Schweizer Seite das Genehmigungsverfahren wieder auf die Tagesordnung. Die Position der drei Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis ist unverändert – und sie lautet: keine Mehrbelastung durch Fluglärm für die deutsche Bevölkerung an der Grenze.

Abgeordnete aller Fraktionen müssen ran

Die drei Landräte Martin Kistler (Waldshut), Zeno Danner (Konstanz) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar-Kreis) sind deshalb erneut nach Berlin gereist, um sich mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei, der parlamentarischen Staatssekretärin im Umweltamt, Rita Schwarzelühr-Sutter und den Abgeordneten Felix Schreiner (Waldshut), Andreas Jung (Konstanz), Lina Seitzl (Konstanz) und Derya Türk-Nachbaur (Schwarzwald-Baar-Kreis) auszutauschen. Die drei Landräte betonen, dass es hier eine klare Positionierung der Bundesregierung brauche. Ihre Botschaft: „Wir bitten das Bundesverkehrsministerium, die Interessen der deutschen Bevölkerung gegenüber der Schweiz zu vertreten.“

Die Schweizer Landesregierung hat den Plänen zur Weiterentwicklung der Luftfahrtinfrastruktur ebenfalls zugestimmt. Auf die Argumente der vom Schweizer Fluglärm betroffenen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis wurde nicht eingegangen.

Argumentation von der Schweiz nicht übernommen

Hintergrund der jüngsten Entwicklung in der Auseinandersetzung um die Fluglärmbelastung deutscher Landkreise durch An- und Abflüge vom Flughafen Zürich ist der sogenannte SIL (Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur). Darin werden die Grundzüge der Nutzung sowie die Rahmenbedingungen des Flughafens Zürich festgelegt, wie beispielsweise die Fluglärmbelastung in der Nacht. Zum sogenannten SIL-Anhörungsverfahren, das Anfang des Jahres gestartet war, konnten auch die deutschen Grenzlandkreise Stellung nehmen.

In einem Schreiben hat nun das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der deutschen Seite mitgeteilt, dass die im Anhörungsverfahren von den deutschen Grenzlandkreisen vorgetragenen Argumente dabei nicht übernommen wurden.

Schweizer Gemeinden dagegen

Nicht nur die deutsche Grenzregion, sondern auch einige Schweizer Gemeinden, die im Norden des Flughafens Zürich liegen, hatten das SIL-Objektblatt abgelehnt und Anpassungen gefordert. Das BAZL führt in seiner Begründung insbesondere wirtschaftliche Argumente ins Feld. Diese Argumentation ist für die deutsche Seite nicht überzeugend.

Stellvertretend für die deutsche Grenzregion sagte Landrat Kistler: „Den deutschen Verkehrsminister Schnieder bitten wir, für die Interessen der südbadischen Bevölkerung einzutreten und haben ihn hierzu auch nochmals angeschrieben.“ Schnieder hatte sich jüngst darüber geäußert, dass alle Entscheidungen bezüglich Änderungen der 220. DVO zur Luftverkehrsänderung, die Auswirkungen auf die Fluglärmsituation in Südbaden haben werden, unter seinem Vorbehalt stehen, um die Berücksichtigung aller Interessen sicherstellen zu können.