Ein Abend im August zeigte es: Flugzeuge, die während eines Sturms über weiten Teilen des Schwarzwald-Baar-Kreises ihre Runden drehten, anstatt den Flughafen Zürich anzusteuern. Doch auch in nicht stürmischen Zeiten bleiben die Überflüge Thema.
Wie viel Last des Flugbetriebs müssen die Landkreise Schwarzwald-Baar, Konstanz und Waldshut tragen? Eine Frage, die auch, aber längst nicht nur um das Thema Fluglärm kreist und schon seit Jahrzehnten die Region beschäftigt.
Aktuell rückt es wieder drängender in den Fokus, denn: Die Erweiterung der Bahn 32 am Flughafen in Zürich steht an – und mit ihr viele drängende Fragen der Anrainer und die Sorge vor wieder mehr Überflügen. Zurecht?
Ihre große Bitte um Unterstützung
Diesen Fragen gingen jetzt auch die Landräte von Konstanz, Schwarzwald-Baar und Waldshut auf den Grund. Gemeinsam warben sie, wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar hervorgeht, im Berliner Verkehrsministerium „um die Unterstützung für die Region beim Thema Flughafen Zürich“.
Nach wie vor seien für die drei Landkreise an der Schweizer Grenze brennende Fragen bezüglich der Flugverkehrsproblematik des Flughafens Zürich mit der Schweiz ungeklärt. Die Landräte Martin Kistler, Waldshut, Sven Hinterseh, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zeno Danner vom Landkreis Konstanz, trugen deshalb ihre Anliegen jüngst Verkehrsminister Volker Wissing vor.
Das Gespräch kam auf Vermittlung des Lörracher FDP-Bundestagsabgeordneten Christoph Hoffmann und der Waldshuter SPD-Abgeordneten und parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zustande – beide Abgeordnete waren bei dem rund einstündigen Gespräch zugegen.
Was die Landräte aus Stuttgart mitbringen
Das Fazit der drei Landräte: „Mit Blick auf die anstehende Pistenverlängerung des Flughafen Zürichs, von der wir einmal mehr tangiert sind, war es wichtig, dem Bundesverkehrsminister die Position der Region zu verdeutlichen und den Bund für die Problematik an der Grenze zu sensibilisieren. Verkehrsminister Wissing hat uns zugesagt, dass Anfragen und Gesuche der Schweiz mit uns – den Grenz-Landkreisen- abgestimmt werden.“
Darum geht es bei der Start- und Landebahn 32
Die sogenannte „Piste 32“, heute 3,3 Meter lang, soll um 280 Meter Wachsen – gen Norden und damit in Richtung Deutschland. Die Verlängerung soll auch schweren Langstreckenflugzeugen den Start ermöglichen, der Flughafenbetrieb würde damit flexibler.
Doch was kommt mit der geplanten Erweiterung und einem angedachten neuen Anflugverfahren auf die süddeutschen Nachbarn zu? Angesichts der sich anbahnenden Veränderungen nehmen Fluglärmgegner sorgenvoll die Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (DVO) Deutschlands unter die Lupe. Die Stuttgarter Erklärung sollte die Interessen Süddeutschlands wahren und dort für eine Entlastung in Sachen Fluglärm sichern. Und dabei wird auch auf die Beibehaltung und Einhaltung von strikten Sperrzeiten aus der 220. DVO gefordert, vorrangig nachts.
Fluglärmgegner wittern bereits Unheil
Weil in manchen Veröffentlichungen zur 220. DVO von „Anflügen“ auf den Flughafen zu lesen ist, wittern Fluglärmgegner nun Unheil: Betrifft die DVO am Ende nur in Zürich ankommende Flüge, nicht aber von dort Startende?
Und wenn dem so wäre, bedeutete das dann im Umkehrschluss auch, dass die Ertüchtigung der Piste 32 für, wie es heißt, „Starts“ der schweren Langstreckenflugzeuge, Tür und Tor für eine stärkere Belastung Süddeutschlands durch eben diese Starts öffnete? Wir haben beim Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis nachgefragt.
Landratsamt im Landkreis beruhigt
Die klare Botschaft durch Pressesprecherin Heike Frank: „Die 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung legt Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich fest“ – zwar seien im zweiten Paragraphen der 220. DVO sämtliche Anflüge geregelt, doch es gebe auch noch einen dritten Paragraphen und dieser wiederum widmet sich den Regelungen für die Abflüge. „Die 220. DVO bietet mithin auch Schutz bei der Einhaltung von Mindestflughöhen bei Abflügen vom Flughafen Zürich über deutsches Territorium“, stellt Frank daher fest. Die Ruhezeiten gelten für An- und Abflüge unterhalb der dort geregelten Mindestflughöhen.
Zumindest aus Sicht von Landrat Sven Hinterseh und seinem Team im Landratsamt sei „aufgrund dieser Rechtslage“ also nicht mit mehr Überflügen zu rechnen.
Die Forderung der drei Landräte
Dass die Landräte der drei Kreise aber durchaus kritisch sind und diese Einschätzung noch nicht verbrieft ist, zeigt ihre gleichlautende „Forderung gegenüber dem Flughafen Zürich und gegenüber dem Bund“.
Wie genau die Piste 32 und der Flugverkehr dort künftig geregelt sein werden, muss sich weisen. Etwas Zeit, das herauszufinden, bleibt offenbar noch. Die geplanten Pistenverlängerungen befinden sich laut Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis noch in einem längeren Genehmigungsverfahren auf Schweizer Seite. Mit einem Baustart sei daher laut Flughafen Zürich AG frühestens im Jahr 2030 zu rechnen.