Terror von Rechts erlebte in den 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre in der alten Bundesrepublik einen traurigen Höhepunkt. Auch Lörrach gehörte zu den Schauplätzen.
Das Stadtarchiv vergisst nicht: Auf die Flüchtlingsunterkunft „Am Blauenblick“ wurde in den frühen Morgenstunden des 17. August 1980 ein Anschlag verübt. Die AG Erinnerungskultur beschäftigt sich derzeit mit diesem Ereignis und den Unterlagen hierzu. Die Akten befinden sich im Archiv der Stadt Lörrach: Sie werfen ein umfassendes Licht auf den Tathergang und die Ideologie des Täterkreises.
Der frühere Gemeinderat Friedrich Vortisch vermutete schon damals, das Ereignis werde einmal in die Annalen der Stadt eingehen. Vortisch, ein Rechtsanwalt, der einer alten liberalen Dynastie aus Lörrach entstammte, deren Angehörige in der NS-Zeit von den Nazis drangsaliert worden waren, forderte nach dem Anschlag die Akten des Prozesses vom Oberlandesgericht Stuttgart an. Er wollte damit das Erinnern an den rechten Terror in Lörrach auch späteren Generationen möglich machen.
Die Vorbereitung
Am 9. August 1980 trafen sich in der Wohnung des Facharztes C. im Württembergischen dessen Ehefrau, der Maschinenschlosser Raymund H., die Röntgenassistentin Sybille V. und das zu deren Unterstützerkreis zählende Ehepaar S. aus Steinen (die Namen sind der Redaktion bekannt, Anm. d. Red.). Was die Gruppe einte war ihre ungebrochene nationalsozialistische Überzeugung. Sybille V. fiel als 24-Jährige mit Blick auf das Alter aus dem Rahmen. Nicht anwesend war der Kopf dieser Gruppierung, der als Holocaust-Leugner bekannte Manfred Röder. Zwischen ihm und Sybille V. bestand ein Liebesverhältnis: Röder hatte die junge Frau zum Nationalsozialismus „bekehrt“. Zunächst ging es um den Versand von Propagandamaterial, eine Aufgabe, die dem Ehepaar S. zufiel. Dann kam dieses auf die Existenz einer Asylunterkunft in Lörrach zu sprechen.
Der Tathergang
Bereits am Folgetag, dem 10. August 1980, schritten Sybille V. und Raymund H. zur konkreten Planung des Anschlags. Als Sybille V. wie verabredet Raymund H. im Laufe des Abends am Lörracher Bahnhof traf, führte Raymund H., so die Prozessakten, „einen einsatzbereiten Sprengkörper“ mit sich. Als Maschinenschlosser war er der einzige der Gruppe, der über das nötige Wissen zum Fertigen und Zünden von Rohrbomben verfügte. Die Frau des Steinener Ehepaars führte Raymund H. und Sybille V. gegen 22 Uhr Ortszeit zum Tatort, dem Kinderheim Am Blauenblick. Es handelte sich damals um einen zweiteiligen Gebäudekomplex. Da nicht auf Anhieb auszumachen war, welche der Gebäudeteile die Flüchtlinge beherbergte, verschob man den Anschlag auf den Folgetag. Schließlich verständigten sich Sybille V. und Raymund H. darauf, dass dieser die Tat später allein begehen würde.
Zum eigentlichen Tathergang sei aus der Gerichtsakte zitiert: Raymund H. traf am 16. August gegen 22.30 Uhr in Lörrach ein. Vom Parkplatz hinter dem Bahnhof kommend führte er den Sprengsatz in einer Tragetasche mit sich. Er „ging zu Fuß zum Asylantenheim in der Blauenstraße 10, einer älteren zweigeschossigen Villa. Auf der Gebäuderückseite, neben einem in der Hausmitte gelegenen Vorbau mit Balkon und Treppe, brannte hinter einem Fenster Licht.“
Um 2.30 Uhr schließlich „stieg Raymund H. über einen Lattenzaun auf das Grundstück zum Blauenblick 10 und legte den Sprengkörper auf den Sims des Fensters ab“, das er in den vergangenen Stunden im Auge gehabt hatte. Den Zeitzünder stellte er auf 30 Minuten ein – und fuhr Richtung Schweiz davon. Tatsächlich verfügte die Gruppe um Manfred Röder über Gesinnungsgenossen in der Schweiz. Zu Gründung einer grenzüberschreitenden nationalsozialistischen „Bewegung“ sollte es indes nicht kommen.
Die Explosion
Die Bombe ging gegen 3 Uhr nachts hoch und überraschte drei der vier im Raum befindlichen eritreischen Flüchtlinge – drei Mädchen – im Schlaf.
Gravierende Verletzungen zog sich die vierte Bewohnerin zu. Sie hatte soeben das Licht gelöscht, als sie von der Toilette in das Zimmer zurückgekehrt war.
Die Explosion war von solcher Wucht, dass Bombenteile in das 15 Meter entfernte Nachbarhaus Blauenblick 6 einschlugen.
Nur fünf Tage später, am 22. August 1980, verübten Raymund H., Sybille V. und der Facharzt C. einen Brandanschlag auf ein Übergangsheim im Hamburger Stadtteil Billbrook. Zwei Vietnam-Flüchtlinge – ein 22-jährige Lehrer und ein 18-jähriger Student – erlagen in der Folge ihren schweren Verbrennungen.
Zur Beruhigung des Gewissen von Sybille V. und Raymund H. erklärte Röder später die Opfer in nationalsozialistisch rassistischer Manier zu „Halbaffen“.
Manfred Röder
Auch wenn Manfred Röder als Kopf der rechtsterroristischen Vereinigung „Deutsche Aktionsgruppen“ gerichtlich keine unmittelbare Beteiligung an den insgesamt sieben Anschlägen nachzuweisen war, so war es er, der die Zielrichtung vorgab.
Die Serie begann mit einem Anschlag auf die Holocaust-Ausstellung im Landratsamt in Esslingen und in der Folge auf das Wohnhaus des Landrats, den Röder für die Ausstellung verantwortlich sah.
Röder unterhielt Beziehungen Thies Christophersen, einer zentralen Figur des Holocaustleugner-Spektrums. Er selbst verfügte laut Gericht zeitweise über einen Freundeskreis von 2500 ideologisch Gleichgesinnten. Seine hetzerischen Rundbriefe verschickte Röder in 35 Länder. Nachdem Röder seine Anwaltstätigkeit einstellen musste, lebte er tatsächlich von Spenden.
Röder mahnte zu Taten, weil aus seiner Sicht mit der Propaganda seiner Rundbriefe allein wenig zu bewegen wäre. Und: Er hegte Umsturzpläne. Daran hatten das Oberlandesgericht Stuttgart und der ermittelnde Generalbundesanwalt Kurt Rebmann keinen Zweifel. „Er hat der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik den Kampf angesagt“ und auch während des Prozesses „kein Hehl daraus gemacht, dass er zur Erreichung seiner Ziele“ beabsichtigte, die Bundesrepublik ins Chaos zu stürzen.
Das Fazit
Das traurige Fazit ist, dass Lörrach als Ort des Anschlags von den Tätern durchaus nicht beliebig gewählt wurde. Entscheidend war die Unterstützung durch das Ehepaar S. aus Steinen.
Tatsächlich wurde das Ehepaar am 13. Mai 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart „wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die AG Erinnerungskultur hat sich intensiv mit dem Anschlag befasst und denkt nun über Wege nach, wie diesem Ereignis wirkungsvoll gedacht werden kann. Denn: Mahnung zur Wachsamkeit vor demokratiefeindlichen Bestrebungen sei auch heute geboten.